Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche in erster Lesung über die BAföG-Reform beraten, mit dem unter anderem die Bedarfssätze für Schüler und Studierende, die eine Ausbildungsförderung erhalten, um sieben Prozent erhöht werden sollen. Zudem enthält die von CDU, CSU und SPD angestrebte Reform eine Anhebung der Einkommensfreibeträge sowie strukturelle Änderungen: So soll zu Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 auch der der Wohnzuschlag auf 250 Euro erhöht werden. Ferner ist geplant, dass der Bund ab 2015 die volle Finanzierung der Geldleistungen nach dem BAföG übernimmt. Damit sollen die Länder um jährlich 1,17 Milliarden Euro entlastet werden.
Der Gesetzesentwurf zur Änderung des BAföG-Gesetzes zeigt einmal mehr, dass sich Studierende und Schüler auch an den Universitäten und Schulen in unserer Region auf die unionsgeführte Bundesregierung verlassen können: Mit der BAföG-Reform investiert die Bundesregierung kräftig in mehr Bildungsgerechtigkeit und Bildungschancen, damit eine gute Ausbildung nicht an finanziellen Hürden scheitert. Einschließlich der Anhebung des Wohnzuschlages wird der Förderhöchstsatz von 670 auf 735 Euro monatlich steigen. Das sind fast zehn Prozent mehr. Durch die Anhebung der Freibeträge wird zudem der Kreis der Förderberechtigten um über 110.000 Studierende und Schüler ausgeweitet. Gleichzeitig wird für Erleichterungen im Verfahren gesorgt, etwa durch die flächendeckende Einführung des elektronischen Antrags. All dies zeigt, dass sich die Bundesregierung weiter konsequent für eine moderne Ausbildungsförderung und die Verbesserung der Lage von Studierenden und Schülern in Deutschland einsetzt.
Mit der Reform entlastet der Bund darüber hinaus durch Übernahme der kompletten Finanzierung des BAföG die Länder jährlich um mehr als eine Milliarde Euro. Die klare Erwartung ist, dass alle Länder gemäß der politischen Verständigung mit dem Bund diese frei werdenden Mittel vollständig in Hochschulen und Schulen investieren – wie Bayern, Hessen oder Sachsen. Das sind die Länder den Studierenden und Schülern schuldig. Die verabredete Zweckbindung der Mittel muss eingehalten werden.
Mit der großen BAföG-Reform gibt die Koalition den Ländern bildungspolitisch Luft zum Atmen. Nun sind die Länder am Zug, ihren verfassungsrechtlichen Auftrag zu erfüllen und die zusätzlichen Mittel für eine bessere Bildungspolitik zu nutzen. Begrüßenswert wäre zum Beispiel eine Erhöhung der sogenannten Programmpauschale der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Ebenso ist denkbar, dass die Länder nun den Grundmitteletat jeder Universität und Fachhochschule in Deutschland auf einen Schlag um fünf Prozent erhöhen. Das wäre an den vielen überfüllten Hochschulen auch in Oberfranken eine im wahrsten Sinne des Wortes spürbare Verbesserung in der Bildungspolitik.
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