20. Juni wird Gedenktag für Opfer von Flucht und Vertreibung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, hat den Beschluss des Bundeskabinetts, jährlich am 20. Juni der Opfer von Flucht und Vertreibung zu gedenken, begrüßt und als wichtiges Zeichen der Verbundenheit mit den deutschen Heimatvertriebenen gewürdigt. Gleichzeitig habe die Bundesregierung der historischen Tatsache Rechnung getragen, dass diese Vertreibungen nicht ohne den durch das nationalsozialistische Deutschland entfesselten Zweiten Weltkrieg sowie die damit verbundenen Verbrechen gegenüber den europäischen Juden und Millionen anderer Menschen möglich gewesen wären.
Für Koschyk bietet die Ausrufung des Gedenktages für die Opfer von Flucht und Vertreibung ebenso wie die 2008 gleichfalls durch die Bundesregierung eingerichtete Stiftung Flucht, Vertreibung und Versöhnung die große Chance, der deutschen Opfer von Flucht und Vertreibung zu gedenken und die gewaltigen Aufbauleistungen der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge in der Bundesrepublik Deutschland wie auch in der früheren DDR angemessen zu würden. Durch die Verbindung mit dem bereits bestehenden UNO-Weltflüchtlingstag werden die weltweite Dimension und die hohe Aktualität von Flucht und Vertreibung eindrucksvoll verdeutlicht.
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