Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk MdB, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes begrüßt, den Antrag mehrerer Professoren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die deutsche Unterstützung für das Nothilfe-Paket für Griechenland, abzulehnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass die Beschwerdeführer keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorgetragen haben, dass ihr Recht aus Artikel 14 des Grundgesetzes unmittelbar in Folge der gewährleisteten Kreditgewährung schwer und irreversibel beeinträchtigt sein könnte.
Damit ist der Weg frei, dass Deutschland einen maßgeblichen Beitrag für den Erhalt der Stabilität der gemeinsamen Europäischen Währung leistet.
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