Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, hat heute im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages im Namen der Bundesregierung die Pläne der Europäischen Kommission zur Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer ausdrücklich begrüßt, gleichzeitig jedoch die von der EU-Kommission geplante Verwendung als neue EU-Steuer abgelehnt.
Der Präsident der Europäischen Kommission, José Manuel Barroso, hat angekündigt, noch in diesem Herbst einen EU-Rechtsetzungsvorschlag zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer vorzulegen. Die Bundesregierung hat sich seit langem intensiv dafür eingesetzt, dass die Europäische Kommission, bei der das Initiativmonopol für EU-Gesetzgebungsvorschläge liegt, Schritte zur Einführung einer Finanztransaktionsteuer unternimmt. Koschyk wertet die jetzige Erklärung des EU-Kommissionspräsidenten als wichtigen Erfolg dieser umfassenden Bemühungen, widerspricht aber dessen Plan, diese als EU-Steuer auszugestalten: „Sofern eine Finanztransaktionssteuer in der Europäischen Union eingeführt wird, müssen die Einnahmen aus dieser Steuer den nationalen Haushalten zufließen.“
Die Einführung von EU-Steuern sowie jede neue Eigenmittelart zur Finanzierung des EU-Haushalts wurde bereits im Koalitionsvertrag abgelehnt. Die Bundesregierung tritt vielmehr im Gegenteil gerade für eine Vereinfachung des Eigenmittelsystems der EU auf Basis der Bruttonationaleinkommen-Eigenmittel und für die Abschaffung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel ein. Staatssekretär Koschyk betonte, dass die Eigenmittel auf Basis des Bruttonationaleinkommens nach Auffassung der Bundesregierung bereits ein ausreichendes EU-Eigenmittelaufkommen gewährleisten.
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