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Koschyk: „Bundesregierung beschließt Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP)“
6. September 2012
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Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung den Nationalen Radverkehrsplan 2020 (NRVP) beschlossen. Der Bund formuliert mit dem Nationalen Radverkehrsplan grundsätzliche Leitlinien für die örtliche Radverkehrsförderung in den kommenden Jahren. Ziel des Nationalen Radverkehrsplans ist es, den Radverkehr attraktiver und sicherer zu machen.

Die Bedeutung des Radverkehrs im Gesamtverkehrsaufkommen und als Wirtschaftsfaktor wächst stetig. In Deutschland gibt es rund 70 Millionen Fahrräder. Die Branche verkauft jedes Jahr vier Millionen Räder und macht 5 Milliarden Euro Umsatz. Jeder zehnte Weg in Deutschland wird per Rad zurückgelegt – Tendenz steigend.

Der Bund hat in den vergangenen zehn Jahren rund 877 Millionen Euro in den Bau und die Erhaltung von Radwegen an Bundesstraßen investiert. Die Gemeinden sollten ihre Bemühungen beim Radwegeausbau fortsetzen. Insbesondere in Städten braucht es außerdem bessere und vor allem sichere Abstellmöglichkeiten für Räder an Bahnhöfen, bei Arbeitgebern und an touristischen Besichtigungspunkten. Bund, Länder und Kommunen müssen beim Radwegebau an einem Strang ziehen! Es freut mich in diesem Zusammenhang sehr, dass im Zuge der Erneuerung und Verbreiterung der Staatsstraße 2191 zwischen Gößweinstein und Stadelhofen auch der Geh- und Radweg entlang dieses Straßenabschnitts neu angelegt wird. Gemeinsam mit Bürgermeister Georg Lang und MdL Eduard Nöth habe ich mich nachhaltig hierfür eingesetzt. Des Weiteren soll endlich der lang ersehnte Ausbau des Radweges zwischen Behringersmühle und der Sachsenmühle noch in diesem Jahr in Angriff genommen werden. Ziel für die Fertigstellung des Radwegebaus zwischen Doos und Behringersmühle soll das Jahr 2015 sein. Ich werde diese beiden Radwegebauvorhaben und den Ausbau des Radwegenetzes in unserer Region auch weiterhin nachhaltig unterstützen!

Ich begrüße es sehr, dass der neue Nationale Radverkehrsplan, bevor er Anfang 2013 in Kraft tritt, erstmalig auch durch das Plenum des Deutschen Bundestages beraten werden wird. Hierdurch gelingt es, das Thema Radverkehr mit seinen aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen noch stärker ins Blickfeld der öffentlichen Wahrnehmung zu rücken.

In den zukünftigen ICx-Schnellzügen der Bahn muss beispielsweise die Fahrradmitnahme ermöglicht werden. Öffentliche Fahrradverleihsysteme ergänzen zudem das bestehende öffentliche Nahverkehrsangebot und schließen Mobilitätslücken. Ziel muss es sein, den Radverkehr besser mit anderen Verkehrsmitteln zu verknüpfen, um den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen in den nächsten Jahren auch in unserer Region zu erhöhen.

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