Das Bundeskabinett hat in dieser Woche die innerstaatlich erforderlichen Maßnahmen zur Stärkung des Rettungsschirms EFSF auf den Weg gebracht. Die Bundesregierung hat damit ihre Entschlossenheit bekräftigt, die Stabilität des Euro mit einem schlagkräftigen Instrumentarium auf Ebene der Eurozone zu sichern.
Im Mai vergangenen Jahres hatten die Staats- und Regierungschefs einen temporären Rettungsschirm aufgespannt. Er soll im Jahr 2013 durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus abgelöst werden. Aus den Erfahrungen der vergangenen Monate heraus sind wir in Europa übereingekommen, dass die Schlagkraft dieses temporären Rettungsschirms in bestimmten Punkten gestärkt werden muss.
Jetzt kommt es darauf an, die zugesagten Mittel des Rettungsschirms in Höhe von 440 Mrd. Euro bei Bedarf auch ungeschmälert einsetzen zu können. Das wird jetzt erreicht. Weiter geht es darum, das Instrumentarium des Schirms in engen Grenzen zu erweitern. Damit sollen vor allem mögliche Ansteckungseffekte frühzeitig unterbunden werden. Es bleibt dabei: Kredite des Rettungsschirms gibt es nur bei einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt und nur im Gegenzug für ein striktes finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm.
Mit diesen Verbesserungen beim temporären Rettungsschirm setzen wir einen wichtigen Teil der jüngsten Vereinbarungen der europäischen Staats- und Regierungschefs um. Weitere Beschlüsse zum neuen, mit einer Privatsektorbeteiligung verbundenen Anpassungsprogramm für Griechenland und zum dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus werden in den kommenden Wochen folgen.
Gegenstand des geplanten Änderungsgesetzes ist die Anpassung des bestehenden Euro-Stabilisierungsmechanismus-Gesetzes (StabMechG) an die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs zur Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung des Rettungsschirms EFSF vom 11. März 2011 und 21. Juli 2011. Es werden die innerstaatlich notwendigen rechtlichen Grundlagen, insbesondere die notwendigen haushaltsrechtlichen Ermächtigungen für die deutsche Beteiligung an der ertüchtigten EFSF geschaffen und es wird dem erweiterten Instrumentenkasten der EFSF Rechnung getragen. Eine eventuelle Änderung der Regelung zu den bestehenden Beteiligungsrechten des Bundestages bleibt dem Deutschen Bundestag im parlamentarischen Verfahren vorbehalten.
Mit dem Euro ist eine gemeinsame europäische Währung für einen großen Teil der EU-Bürger zur Realität geworden. Sein stabiler Wert ist die Grundlage für Wachstum und Beschäftigung: Die stark exportorientierte deutsche Wirtschaft profitiert davon, dass es innerhalb der Eurozone keine Wechselkursschwankungen mehr gibt und die Verbraucher profitieren von einem stärkeren Wettbewerb, der zu größerer Vielfalt und geringeren Preisen führt. Unabhängig vom ökonomischen Nutzen ist die einheitliche Währung politisch unverzichtbar. Sie ist das bislang weitreichendste Ergebnis und Bekenntnis der europäischen Integration und versetzt Deutschland als Teil des größten Binnenmarktes der Welt in die Lage, die Globalisierung mitzugestalten. Eine spannungsfreie wirtschaftliche Entwicklung in der EU und eine stabile Europäische Wirtschafts- und Währungsunion sind auch in Zukunft von wesentlichem Interesse für Deutschland.
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