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Koschyk: Bundesregierung setzt Zeichen der Solidarität mit Vertriebenen und Aussiedlern
14. Juni 2013
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche drei vertriebenenpolitische Vorlagen beraten. Bundesinnenmister Hans-Peter Friedrich hat dazu eine Regierungserklärung abgegeben.

Die unionsgeführte Bundesregierung setzt mit dem beschlossenen vertriebenenpolitischen Paket ein klares Zeichen der Solidarität mit den wichtigen Bevölkerungsgruppen der Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Minderheiten.

Mit dem Antrag 60 Jahre Bundesvertriebenengesetz wird die historische Erfolgsgeschichte der Integration von zwölf Millionen Heimatvertriebenen und bisher 4,5 Millionen Aussiedlern gewürdigt. Aus diesem Anlass spricht sich die Bundesregierung neben der rechtlichen auch für eine gesellschaftliche Anerkennung des Schicksals der Heimatvertriebenen aus.

Es gilt, endlich die Versöhnung der Deutschen beim Thema Flucht und Vertreibung mit sich selbst zu vollenden und der Erlebnisgeneration noch die Chance zu geben, ihren Frieden schließen zu können. Ferner soll Vertreibung weltweit geächtet werden. Die Regierungskoalition hat daher beschlossen, den bestehenden Weltflüchtlingstag am 20. Juni um das Gedenken an Heimatvertriebene zu erweitern und dann auf nationaler Ebene zu begehen.

Mit der zehnten Novellierung des Bundesvertriebenengesetz bekennt sich die Bundesregierung weiterhin zu der historisch-moralischen Verpflichtung zur Aufnahme von Deutschen im Sinne Artikel 116 Grundgesetz. Die Novelle dient der Vermeidung von Härtefällen bei der Familienzusammenführung von Spätaussiedlern.

Der aktuelle Bericht der Bundesregierung zur Kulturförderung nach Art 96 Bundesvertriebenengesetz belegt faktenreich, dass die Regierungskoalition in dieser Legislaturperiode nachhaltig in den Erhalt und in die Pflege des deutschen Kulturerbes im östlichen Europa investiert hat. Es ist das große Verdienst von Staatsminister Bernd Neumann, der übrigens aus Westpreußen stammt, dass der Mittelansatz von knapp 13 Millionen Euro im Jahr 2005 auf jetzt 20 Millionen Euro angehoben wurde und damit fast das Niveau von 23 Millionen Euro der letzten christlich-liberalen Regierung im Jahr 1998 erreicht.

Das zentrale Gedenkvorhaben der Bundesregierung in diesem Bereich – die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung – ist jetzt auf einem guten Weg. Bundeskanzlerin Merkel hat in dieser Woche mit dem Startsignal für den Baubeginn im Deutschlandhaus einen weiteren Meilenstein zur Verwirklichung des Dokumentationszentrums gesetzt. Damit unterstreicht die Bundesregierung ihre besondere Verantwortung für dieses wichtige Versöhnungsprojekt, dass der Initiative von Erika Steinbach und Peter Glotz zu verdanken ist.
CDU und CSU setzten sich weiter für einen zügigen Aufbau der Bundesstiftung ein. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die einzige Fraktion, die seit 1949 zur Kriegsfolgenbewältigung eine soziologische Gruppe eingerichtet und die sich in der 17. Legislaturperiode neu aufgestellt hat. Die Gruppe konnte ihre Mitgliederzahl verdoppeln und umfasst nunmehr 70 Abgeordnete.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erkennt damit nach wie vor das Kriegsfolgeschicksal an, aus dem sich die Verpflichtung zu Solidarität mit den Vertriebenen, Aussiedlern und deutschen Minderheiten ergibt. Von 1990 bis 2002 war ich Vorsitzender dieser Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

Die gesellschaftliche Anerkennung des Schicksals der Heimatvertriebenen, die auch in unserer Region maßgeblich zum heutigen Wohlstand beigetragen haben, und die Bewahrung und Fortentwicklung ihres kulturellen Erbes, aber auch die Verbundenheit mit den deutschen Volksgruppen in Mittel- und Osteuropa ist und bleibt ein Markenzeichen von CDU und CSU und der unionsgeführten Bundesregierung!

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