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Koschyk: Bundesregierung verbessert Schutz vor Kostenfallen im Internet
3. August 2012
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Seit dieser Woche gilt die sogenannte „Button-Lösung“ verpflichtend für alle Online-Einkäufe. Durch das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet müssen Unternehmen bei einem kostenpflichtigen Vertrag im Internet den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente informieren, insbesondere über die Kosten. Dieses Gesetz schützt Internet-Nutzer, damit sie nicht ungewollt in eine Abofalle tappen. Die so genannte Button-Lösung wird dazu beitragen, unseriöse Geschäftspraktiken im Internet einzudämmen und vielen Betrügern im Internet das Handwerk zu legen.

In der Vergangenheit waren auch in unserer Region Verbraucher immer wieder durch trickreich gestaltete Internetangebote über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots getäuscht worden. Findige Abofallen-Betreiber haben geschickt versucht, durch versteckte Preisangaben in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder optisch unauffällig am unteren Bildschirmrand platzierte Hinweise über die tatsächlichen Preise einer Leistung hinwegzutäuschen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die in eine solche Abo- oder Kostenfalle getappt sind, sahen sich dann Forderungen ausgesetzt, die teils mit massivem Druck geltend gemacht wurden.

Durch die Neuregelung wird die Position der Verbrauchers deutlich gestärkt. Ab sofort müssen die Betreiber eines Online-Shops bei einem kostenpflichtigen Vertrag den Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung deutlich über die wesentlichen Vertragselemente – wie beispielsweise den Preis oder die Vertragslaufzeit – informieren. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt generell kein Vertrag zustande. Im Zweifelsfall muss der Unternehmer beweisen, dass er diesen Anforderungen genügt hat.

Durch das Gesetz wird die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher im schnell wachsenden Bereich des Internet-Handels wirksam gestärkt. Die Einkaufsgewohnheiten der Verbraucher haben sich auch in unserer Region stark verändert. Internet-Handel ist eine der Wachstumsbranchen des Einzelhandels. Mit der Einführung der Button-Lösung wird der Online-Handel für die Verbraucher noch sicherer gestaltet und der Schutz vor Kostenfallen im Internet deutlich verbessert. Die Bundesregierung und Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte sich mit Nachdruck für die Aufnahme der Button-Lösung in die EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechte-Richtlinie) stark gemacht. Die Richtlinie ist bis zum Dezember 2013 umzusetzen. Mit der Umsetzung bereits zum 1. August 2012 übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa. Für die Bundesregierung gilt weiterhin: Der Internet-Handel darf nicht zu Lasten des Verbraucherschutzes gehen!

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