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Koschyk: Bürokratie bändigen, Steuersystem vereinfachen, Ehrenamtler entlasten
5. November 2012
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Der „Bayernkurier“ befragte den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten, Hartmut Koschyk, zu den jüngsten Steuervereinfachungs-Gesetzentwürfen der christlich-liberalen Bundesregierung.

Koschyk wies darauf hin, dass die christlich-liberale Bundesregierung wichtige Weichen zur Steuervereinfachung gestellt habe. Jüngst brachte die Regierung zwei wichtige Vorhaben auf den Weg, das Gesetz zur Entbürokratisierung der gemeinnützigen Tätigkeiten und die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.

„Mir ist es wichtig, das ehrenamtliche Engagement der Bürger, aber auch der Unternehmen für eine moderne Gesellschaft und ihre Wandlungsprozesse zu unterstützen“, betont Koschyk zur Entbürokratisierung der gemeinnützigen und ehrenamtlichen Tätigkeiten. „Ich halte ehrenamtliches Engagement für zwingend erforderlich im Miteinander von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft.“ Der Regierungs-Entwurf soll die steuerlichen Vorschriften handhabbarer machen. Außerdem sollen die seit Jahren unveränderten Pauschalen angehoben werden.

Die Übungsleiterpauschale wird um 300 Euro auf 2400 Euro erhöht. Das bedeutet, dass künftig Einnahmen im Bereich des bürgerschaftlichen Engagements bis zu einem Betrag von 2400 Euro steuer- und sozialabgabenfrei bleiben. Zudem soll die Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro ansteigen, um unter anderem das Schiedsrichterwesen im Amateurbereich von Einzelnachweisen geleisteter Aufwendungen zu entlasten. Außerdem sollen Vereine, Stiftungen und andere gemeinnützige Organisationen ihre Rücklagen und finanziellen Mittel künftig einfacher und flexibler verwenden können.

„Was das Ehrenamt betrifft, ist es mir seit jeher wichtig, mich für Themen zu engagieren, die nicht zwingend zu meinen dienstlichen Obliegenheiten gehören“, so Koschyk. „Kunst und Kultur gehört mein besonderes Interesse, und ich versuche meinen Anteil dazu beizutragen, dass die Einrichtungen und Trägerinstitutionen ihre Arbeit erfolgreich leisten können. Sinnvolles Engagement für unser Land und seine Bürger sehe ich persönlich aber auch ebenso in der Unterstützung des Technischen Hilfswerkes, wie beim nach wie vor aktiven Dienen als Reserveoffizier. Als Wahlkreisabgeordneter habe ich obendrein immer ein offenes Ohr für alle Anliegen ehrenamtlichen Engagements, die an mich herangetragen werden, und unterstütze sie nach Kräften“, betont der Staatssekretär.

Für ebenso nötig hält Koschyk die Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. „Das deutsche Unternehmensteuerrecht hat sich in Zeiten der Krise als sehr standfest erwiesen“, meint er. Dennoch müsse man sich darüber im Klaren sein, dass Deutschland unverändert in einem scharfen weltweiten Steuerwettbewerb steht.

„Nicht nur in Deutschland, sondern überall beeinflusst das Steuerrecht die Standortattraktivität für Innovationen und Investitionen. Den staatlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind enge Grenzen auferlegt, aber ich trete nachdrücklich dafür ein, die gegebenen Möglichkeiten zu nutzen – im Interesse der Unternehmen, aber auch der Arbeitnehmer“, so Koschyk. Das vom Bundestag beschlossene Gesetz nennt er „ein eindrucksvolles Signal, das von der Wirtschaft mehrheitlich begrüßt wird.“ Noch unklar ist, wie der rot-grün dominierte Bundesrat reagiert.

Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von derzeit 511500 Euro auf 1 Million Euro und von 1023000 Euro auf 2 Millionen Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten angehoben. Bei den Reisekosten geht es insbesondere um Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. In dem Massenverfahren der Abrechnung von Dienstreisen soll der Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduziert werden.

Zum Artikel im „Bayernkurier“, aktuelle Ausgabe: Jahrgang 63, Nr. 44, 3.Nov 2012, gelangen Sie hier.

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