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Koschyk: Das Vertreibungsschicksal muss sichtbar gemacht werden und für folgende Generationen begreifbar bleiben
28. Oktober 2011
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Zum Videopodcast von Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen sie hier.

Im Deutschen Bundestag findet vom 26. Oktober bis 18. November 2011 im Paul-Löbe-Haus (benannt nach dem aus Schlesien stammenden Sozialdemokraten Paul-Löbe) eine Ausstellung der Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“ statt.

Seit dem 6. September 2000 gibt es die Stiftung „Zentrum gegen Vertreibungen“. Sie wurde geboren aus der Erkenntnis des Bundes der Vertriebenen, dass es nötig ist, nicht im eigenen Leid und in persönlichen traumatischen Erinnerungen zu verharren, sondern ein Instrument zu schaffen, das dazu beiträgt, Vertreibung und Genozid grundsätzlich und weltweit zu ächten. Daher wurde eine eigenständige Stiftung errichtet. Ihr Ziel ist es, Vertreibungen weltweit entgegenzuwirken, sie zu ächten und zu verhindern und dadurch der Völkerverständigung, der Versöhnung und der friedlichen Nachbarschaft der Völker zu dienen.

Flucht und Vertreibung von über 14 Millionen Deutschen bis weit nach Ende des Zweiten Weltkriegs war die größte Zwangsmigration in der europäischen Geschichte. Die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen war rückblickend ein Erfolg, der zu den größten Leistungen Deutschlands nach 1945 zählt.

Der Weg dahin war jedoch von einer Vielzahl menschlicher Härten, vom unsäglichen Leid der Betroffenen und Spannungen zwischen Alteingesessenen und Neuankömmlingen geprägt. Lange war unklar, ob die Entwicklung positiv verlaufen wird. Fehlender Wohnraum, Mangelernährung, soziale und wirtschaftliche Ausgrenzung begleiteten den Weg zum Miteinander in Deutschland. Der Wille der Vertriebenen, Deutschland auf der Grundlage der „Charta der Heimatvertriebenen“ von 1950 aus den Trümmern des Krieges mit aufzubauen und für ein vereintes Europa in Frieden und Freiheit zu arbeiten, war eine wesentliche Grundlage des Erfolges.

Die Ausstellung zeigt den Weg von der Ankunft der Vertriebenen über die ersten Jahre durch die Wirtschaftswunderzeit bis hin zur Gegenwart. Die Veränderungen der gesamten deutschen Gesellschaft durch Flüchtlinge und Vertriebene im sozialen, wirtschaftlichen, konfessionellen und politischen Bereich werden ebenso präsentiert wie die Rahmenbedingungen, die dafür erkämpft wurden, seien es Rechtsstatus, Städtebau, Gedenkkultur oder die Pflege der eigenen kulturellen Wurzeln.

Erinnern und Verstehen muss in einer Welt, in der heute noch Millionen von Menschen heimat- und hoffnungslos sind, eine europäische Gemeinschaftsaufgabe werden. Nur so kann ein friedliches Zusammenleben auch der künftigen Generation gesichert werden. Der Deutsche Bundestag hat daher mit breiter Mehrheit im Dezember 2008 die Errichtung der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ beschlossen. Diese neue Bundesstiftung unter der Trägerschaft des renommierten Deutschen Historischen Museums in Berlin ist eines der wichtigsten Projekte unserer nationalen Identität. Mit der Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ kehren die deutschen Heimatvertriebenen und ihr Schicksal ins öffentliche Bewusstsein zurück.

Die deutschen Heimatvertriebenen und Aussiedler sind in besonderer Weise Repräsentanten deutscher Kultur. Im jahrhundertelangen Austausch mit unseren östlichen Nachbarn haben sie eine zusätzliche kulturelle Kompetenz erworben. Sie sind die Brückenbauer zwischen den Kulturen in Europa.

Die Bundesregierung setzt sich neben Maßnahmen zur Bewahrung von Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa auch für ein Zeichen der Verbundenheit mit den Vertriebenen – einen Nationalen Gedenktag – ein, um die Versöhnung zu vollenden und die Völkerverständigung zu stärken. Die Bundesregierung wird in diesem Punkt nicht nachlassen und zumindest für eine humanitäre Würdigung dieser Schicksalsgruppe eintreten. Mehr als sechzig Jahre nach Kriegsende, Flucht und Vertreibung sind noch nicht alle Folgen rechtlich aufgearbeitet. Auch viele Deutsche waren Opfer von Zwangsarbeit in anderen Ländern. Diese deutschen Opfer warten noch immer auf eine humanitäre Geste der Rehabilitierung.

Vertreibung aus der Heimat war, ist und bleibt ein fundamentales Unrecht. Das Recht auf die angestammte Heimat gehört zu den unveräußerlichen Menschenrechten. Im Umgang mit dem Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen muss allein die historische Wahrheit der Maßstab sein. Die Vertriebenen haben einen Anspruch auf moralische Wiedergutmachung. Nach der Vertreibung darf nicht versucht werden, auch noch die Erinnerung an dieses Unrecht auszulöschen. Das Vertreibungsschicksal muss sichtbar gemacht werden und für folgende Generationen begreifbar bleiben. Gemeinsam gilt es, die Erinnerung an das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen lebendig zu halten, wozu auch die jetzt im Deutschen Bundestag gezeigte Ausstellung des „Zentrum gegen Vertreibungen“ einen entscheidenden Beitrag leistet.

Zum Redebeitrag von Staatssekretär Koschyk anlässlich des „Tages der Heimat 2011“ des Bundes der Vertriebenen in Stadt- und Landkreis Bayreuth gelangen Sie hier.

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