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Koschyk: Deutsches Kulturerbe im Osten ist für deutsche Kulturnation unverzichtbar!
20. April 2012
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Die Bundesregierung hat in dieser Woche auf Vorschlag des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Bernd Neumann MdB, den „Bericht der Bundesregierung über die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) in den Jahren 2009 und 2010“ beschlossen.

Bund und Länder haben laut § 96 BVFG den gesetzlichen Auftrag das Kulturgut der Vertreibungsgebiete in dem Bewusstsein der Vertriebenen und Flüchtlinge, des gesamten deutschen Volkes und des Auslandes zu erhalten, Archive, Museen und Bibliotheken zu sichern, zu ergänzen und auszuwerten sowie Einrichtungen des Kunstschaffens und der Ausbildung sicherzustellen und zu fördern. Sie haben Wissenschaft und Forschung bei der Erfüllung der Aufgaben, die sich aus der Vertreibung und der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge ergeben, sowie die Weiterentwicklung der Kulturleistungen der Vertriebenen und Flüchtlinge zu unterstützen.

Die Bundesregierung stellte für diese wichtige kulturpolitische Aufgabe in den Jahren 2009 und 2010 insgesamt 32 Mio. Euro zur Verfügung. Hinzu kommen weitere rund 1,7 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern für die verständigungspolitische Arbeit der Vertriebenen.

Der vorgelegte Bericht dokumentiert die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Kulturförderung nach § 96 Bundesvertriebenengesetz. Unter dem Motto „Entdecken und bewahren – deutsches Kulturerbe im östlichen Europa“ stellt er die zugrunde liegenden Leitideen der Bundesregierung vor und erläutert gegenwärtige Herausforderungen. Zugleich wird die hohe Aktualität und politische sowie gesellschaftliche Relevanz dieser Aufgabe im nationalen wie im europäischen Rahmen belegt.

Das Kulturerbe der Deutschen im östlichen Europa entfaltet heute an vielen Orten eine positive, verbindende Kraft. Die entsprechenden kulturellen Aktivitäten werden – im Gegensatz zu kommunistischen Zeiten – von unseren östlichen Nachbarn vor Ort begrüßt und unterstützt. So entstehen Begegnungs-und Erinnerungsprojekte mit neuen völkerverbindenden Akzenten. Dies schafft eine gemeinsame europäische Identität. Deshalb stellt die Kulturarbeit nach § 96 BVFG eine wichtige kulturelle Brückenarbeit im vereinten Europa dar.

Auf der Grundlage von § 96 BVFG gewährleistet der Bund gemeinsam mit den Ländern kontinuierlich die Präsentation, Weiterentwicklung und Erforschung von Themen der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. Dabei geht es um deutsche Kulturlandschaften wie Schlesien, Böhmen und Mähren, Siebenbürgen oder das Banat, in denen über Jahrhunderte Deutsche gelebt haben und auch heute noch dort ansässig sind.

Die Bundesregierung unterstützt über § 96 BVFG zahlreiche Museen, sowie kulturvermittelnde und wissenschaftliche Einrichtungen und Projekte. Sie decken ein breites thematisches, regionales und historisches Spektrum ab. Beispiele sind folgende Landesmuseen: Donauschwäbisches Zentralmuseum in Ulm, Ostpreußisches Landesmuseum in Lüneburg, Pommersches Landesmuseum in Greifswald, Schlesisches Museum zu Görlitz, Kunstforum Ostdeutsche Galerie in Regensburg, Westpreußisches Landesmuseum in Münster. Weitere Beispiele sind folgende Wissenschaftseinrichtungen: Herder-Institut in Marburg, Institut für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordosteuropa in Lüneburg, Institut für deutsche Kultur und Geschichte Südosteuropas in München.

Europaweit ist eine bemerkenswerte Offenheit für die vielfältigen Aspekte dieses deutschen Kulturerbes zu beobachten. Für die Stärkung eines national wie auch europäisch geprägten kulturellen Selbstbewusstseins bieten gerade diejenigen Regionen besondere Chancen, in denen über Jahrhunderte hinweg Deutsche mit anderen Völkern zusammenlebten, in denen sich Sprachen, Kulturen und Konfessionen einander begegneten und die sich deshalb durch ein vielschichtiges und reiches Kulturerbe auszeichnen.

Viele „Kulturhauptstädte Europas“ – Hermannstadt/Sibiu (2007), Fünfkirchen/Pécs (2010), Reval/Tallinn (2011), Marburg an der Drau/Maribor (2012), Kaschau/Košice (2013), Riga/Rīga (2014) oder Pilsen/Plzeň (2015) und Breslau/Wrocław (2016) – symbolisieren dieses gemeinsame Kulturerbe in besonderer Weise. Dieses verbindende Kulturerbe ist heute in der Mitte der deutschen und der europäischen Gesellschaft angekommen.

Die Kultur und Geschichte der Heimatgebiete der deutschen Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Volksgruppen in Mittel- und Osteuropa wird heute als ein gemeinsames Erbe mit einer verbindenden Funktion verstanden. Die Heimatgebiete der deutschen Vertriebenen, Aussiedler und deutschen Volksgruppen haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen den Deutschen und ihren östlichen Nachbarn erlangt. Die kulturelle Überlieferung der Deutschen in den Städten und Regionen des östlichen Europas ist aus dem Gesamtzusammenhang der deutschsprachigen Kultur und Geschichte nicht wegzudenken: Es ist für die Deutschen als Kulturnation von bleibender Bedeutung! Die Maßnahmen zur Förderung der Kulturarbeit gemäß § 96 Bundesvertriebenengesetz sind daher auch in Zukunft unverzichtbar.

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