Zum Videopodcast mit Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Koschyk gelangen sie hier.
Mit einer überwältigenden Mehrheit von 523 Stimmen haben die Mitglieder des Deutschen Bundestages in dieser Woche der Ertüchtigung und Flexibilisierung des Euro-Schutzschirms zugestimmt. Dies ist ein wichtiges Signal an die europäischen Partnerländer und die globalen Finanzmärkte: Deutschland wird seiner Verantwortung gerecht und hat Vertrauen in die gemeinsame Wirtschafts- und Währungsunion.
Die beschlossene Stärkung des befristeten Euro-Rettungsschirmes ist von größter Wichtigkeit. Durch die Erhöhung des Garantierahmens und die neuen Instrumente des Rettungsschirmes reduziert die christlich-liberale Bunderegierung das Risiko, dass kleine Länder die Stabilität der gesamten Eurozone gefährden.
Unsolide Staatsfinanzen sind eine zentrale Ursache für die derzeitigen Probleme und daher auch wesentlicher Ansatzpunkt für ihre Lösung. Mit dem Rettungsschirm können wir den betroffenen Ländern unter strikten Auflagen Zeit verschaffen: Zeit zur Haushaltskonsolidierung, für die notwendigen Strukturreformen und für die Entwicklung einer „Stabilitätskultur“.Mit den neuen Regeln zur Parlamentsbeteiligung wird die demokratische Legitimation fundamentaler Entscheidungen auf europäischer Ebene, die die nationale Politik in ihrem Kernbereich – dem Budgetrecht – betreffen, deutlich verbessert. Im Rahmen eines abgestuften Verfahrens ist die maximale Einbindung des Deutschen Bundestages sichergestellt, und der Rettungsfonds ist handlungsfähig. Damit stärken die Fraktionen von CDU/CSU und FDP der Bundesregierung den Rücken bei den Verhandlungen und Abstimmungen in Europa.
Die Koalition hat bei der Abstimmung die sogenannte „Kanzlermehrheit“ erreicht. Dies zeigt, dass die christlich-liberale Regierungskoalition handlungs- und führungsfähig ist, geschlossen auftritt und nicht auf eine wankelmütige Opposition angewiesen ist. Die Koalition wird zum Wohle Deutschlands weiterhin gut zusammenarbeiten.
Die Ertüchtigung des Euro-Rettungsschirmes ist unsere Brandmauer zur Eindämmung der akuten Auswirkungen der Staatsschuldenkrise in einer Reihe europäischer Länder. Wir schaffen damit eine wichtige Voraussetzung, neues Vertrauen in den Euro und in Europa zu begründen und in der EU einen Kurs von Stabilität und Wachstum durchzusetzen. Die Ertüchtigung des Euro-Rettungsschirms wurde mit neuen und schärferen Regeln gegen die Überschuldung von Euro-Mitgliedsstaaten sowie umfassenden Maßnahmen zur Regulierung der Finanzmärkte verbunden.
Die drei Kernpunkte des Gesetzentwurfes „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ sind die Erhöhung des Gewährleistungsrahmens von derzeit 123 Mrd. Euro auf rund 211 Mrd. Euro. In diesem Umfang wird das Bundesfinanzministerium ermächtigt, Gewährleistungen für Hilfsmaßnahmen der Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) für Euroländer zu übernehmen. Der Gewährleistungsrahmen kann wie im bisherigen Gesetz mit Einwilligung des Haushaltsausschusses um 20 Prozent überschritten werden. Die Erweiterung und Flexibilisierung der Instrumente der EFSF werden darüber hinaus nur unter strikten Bedingungen für das Hilfe beantragende Land gewährt.
Die Euro-Schuldenkrise zwingt uns zu weitreichenden Maßnahmen. Das Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus ist eine wichtige Zäsur in den Bemühungen zum Schutz unserer gemeinsamen Währung: Mit dem neuen Rettungsschirm haben wir nun, neben der Möglichkeit zur Gewährung von Krediten und zur Übernahme von Garantien für notleidende Staaten, weitere Instrumente in der Hand, um eine Ausweitung der Krise erfolgreich einzudämmen. Auch ich habe daher im Deutschen Bundestag für das Gesetzt zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus gestimmt.
There are 0 comments