Allgemein Für die Region
Koschyk: Erweiterung der bisherigen „Feuerwehrführerscheinregelung“ stärkt auch in unserer Region das Ehrenamt!“
17. Dezember 2010
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Nach Mitteilung von Finanzstaatssekretär Koschyk hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, der die seit Langem geforderte unbürokratische Erweiterung des bisherigen Feuerwehrführerscheins ermöglicht. Dies führt zu einer Erweiterung der normalen Fahrerlaubnis, zukünftig auch Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 7,5 t (inkl. Anhänger) in Fällen der ehrenamtlichen Tätigkeit bei Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungs- und technischen Hilfsdiensten und neu – auch bei Einheiten des Katastrophenschutzes – zu fahren. Nach der bisherigen Rechtslage war das Fahren entsprechender Fahrzeuge nur bis zu einem Gesamtgewicht von 4,75 t möglich.

Durch die zunehmenden technischen Verbesserungen der Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und der Rettungsdienste sowie das notwendige Mitführen von Anhängern bei Einsätzen war jedoch eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer MdB hat nun einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt.

Die Voraussetzungen für den Erwerb des Feuerwehrführerscheins liegen in Zukunft vor, wenn die Inhaber der Fahrberechtigung seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sind, von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste oder Einheiten des Katastrophenschutzes für das Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 t ausgebildet worden sind und in einer praktischen Prüfung ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Finanzstaatssekretär Koschyk: „Mit der gesetzlichen Neuregelung schaffen wir spürbare Erleichterungen für die vielen Ehrenamtlichen bei den Freiwilligen Feuerwehren, anerkannten Rettungsdiensten, Technischen Hilfswesen und sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes. Zukünftig können sie endlich auch die schwereren Einsatzfahrzeuge inklusive Anhänger bei Einsätzen fahren. Durch die zunehmende technische Verbesserung von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sowie das immer häufigere Mitführen von Anhängern bei Einsätzen war eine Ausweitung der bisherigen Regelung dringend erforderlich. Die Neuregelung passt sich nicht nur den Anforderungen in der Praxis an. Sie baut auch Bürokratie ab und stärkt das Verantwortungsbewusstsein der Ehrenamtlichen, die jeden Tag auch in unserer Heimatregion einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland leisten.“

Nach der Verabschiedung durch das Bundeskabinett wird der Gesetzentwurf zügig im Deutschen Bundestag und Bundesrat beraten werden. Mit einem Inkrafttreten ist bis zum Sommer 2011 zu rechnen. Die Erweiterung des Feuerwehrführerscheins ist ein wichtiges Signal zur Stärkung und Anerkennung des Ehrenamts auch in unserer Region.

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