Finanzstaatssekretär Koschyk: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm und den Fiskalpakt gebilligt. Damit sind in Deutschland die Vorrausetzungen geschaffen, die Staatsschuldenkrise in Europa wirkungsvoll zu bekämpfen.
Die vom Gericht erteilten Auflagen, bei der Ratifizierung sicherzustellen, dass die deutsche Haftung auf 190 Milliarden Euro begrenzt bleibt, und darüber hinausgehende Zahlungen an den ESM nur mit Zustimmung des Bundestages möglich sind, sind für die Bundesregierung selbstverständlich.
Das Urteil bestätigt nachdrücklich die Strategie der Bundesregierung zur Überwindung der Staatsschuldenkrise in Europa.“
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