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Koschyk: Eurozone sollte ersten Schritt zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer machen!
13. Januar 2012
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In der vergangenen Woche haben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy in Berlin den Gipfel des Europäischen Rates am 30. Januar 2012 vorbereitet. Gemeinsam gilt es, in diesem Jahr weiter die Weichen für eine nachhaltige Bekämpfung der Staatsschuldenkrise und zur Stabilisierung des Euro zu stellen.

Die Verhandlungen zum Fiskalpakt kommen gut voran. Der neue zwischenstaatliche Vertrag für mehr Haushaltsdisziplin soll möglichst noch im Januar, aber spätestens im März unterzeichnet werden. Für die Überwindung der Krise sind die Haushaltskonsolidierung und solide Finanzen einerseits und anderseits Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen wichtig. Für einen stabilen Arbeitsmarkt schlagen Deutschland und Frankreich vor, eine Übersicht über verschiedene Arbeitsmarktregelungen für die europäischen Staaten zu erstellen.

Deutschland und Frankreich wollen sich gemeinsam dafür einsetzen die Rettungsinstrumente für den Euro effizienter zu machen und der permanente Euro-Rettungsschirm ESM soll schneller in Kraft gesetzt und die Kapitaleinzahlungen beschleunigt werden. Des Weiteren halten Bundeskanzlerin Merkel und Staatspräsident Sarkozy zu recht auch weiterhin an der Einführung einer Finanztransaktionssteuer fest. Bis März sollen die Finanzminister abschließend zu den entsprechenden Vorschlägen der Europäischen Kommission für die EU-Staaten Stellung nehmen. Die Zielsetzung der Bundesregierung ist es, eine Finanztransaktionssteuer in der gesamten Europäischen Union und darüber hinaus auf Ebene der G 20-Staaten einzuführen. Wenn das jedoch nicht möglich ist, teile ich die Ansicht von Bundeskanzlerin Merkel, dass die Eurozone den ersten Schritt dazu machen sollte.

Die Euro-Staaten haben ein besonderes Interesse daran, die Akteure auf den Finanzmärkten, denen die Finanzhilfen aus Steuermitteln in erster Linie zu Gute kommen, an den Kosten der Staatsschuldenkrise zu beteiligen. Die Euro-Staaten dürfen außerdem nichts unversucht lassen, um spekulativen Attacken auf ganze Volkswirtschaften und Staaten den Boden zu entziehen.
Bevor eine Finanztransaktionssteuer nur in der Eurozone eingeführt wird, ist allerdings eine eingehende Folgenabschätzung durchzuführen. Die private Altersvorsorge und die Finanzierung des Mittelstands sollen dadurch nicht erschwert werden. Auch müssen die Finanzmarktakteure die Finanztransaktionssteuer letztlich mittragen können. Wenn sie nämlich auf andere Finanzplätze ausweichen, dann könnte die Steuerungswirkung verpuffen. Die Finanztransaktionssteuer muss daher möglichst wettbewerbsneutral und wachstumsfreundlich ausgestaltet werden.

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Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
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