Die durch das Bayerische Innenministerium vorgeschlagene Stimmkreisreform zur nächsten Landtagswahl stößt auf massive Kritik der beiden CSU-Kreisverbände Bayreuth Stadt und Bayreuth Land. Hierzu erklären die beiden Kreisvorsitzenden Parlamentarischer Staatssekretär Hartmut Koschyk MdB und Stadtrat Dr. Harald Rehm:
„Der Bayerische Landtag hat die Freiheit, Oberfranken die bisherigen 17 Mandate zu belassen. Eine verfassungsrechtliche Notwendigkeit zur Verschiebung eines Stimmkreises von Oberfranken nach Oberbayern besteht nicht. Das hat das Gutachten von Prof. Dr. Klaus F. Gärditz (LehrstuhI für Öffentliches Recht Bonn) klar gezeigt. Wird sind deshalb nicht bereit, über neue Stimmkreiszuschnitte zu sprechen und fordern vielmehr vom Bayerischen Innenministerium, den Landtagsabgeordneten einen verfassungsrechtlich Weg aufzuzeigen, der Oberfranken die bisherigen 9 Stimmkreise belässt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat bereits in der Vergangenheit nicht unerhebliche Abweichungen hinsichtlich des Stimmkreiszuschnitts bezogen auf die Bevölkerungszahlen verfassungsrechtlich legitimiert. Warum soll das jetzt nicht mehr gelten? Wir erwarten, dass alle Spielräume genutzt werden, um Oberfranken auch in Zukunft eine angemessene Vertretung im Bayerischen Landtag zu sichern!“
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