Allgemein Für die Region
Koschyk fordert weiter vorrangige Nutzung des Bahnstromnetzes!
4. Juli 2014
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0115-Hochspannungsleitung-I6

Ende Mai hatten Bürgerinitiativen aus der Region Unterschriftenlisten gegen die geplante HGÜ-Gleichstromtrasse Süd/Ost an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer MdB, im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin übergeben. Bei der Übergabe waren auch der Landrat des Landkreises Bayreuth, Hermann Hübner, der 1. Bürgermeister der Stadt Pegnitz, Uwe Raab, sowie die Bundestagsabgeordneten Hartmut Koschyk MdB und Dr. Reinhard Brandl MdB anwesend. Bei der Übergabe forderte MdB Koschyk intensiv zu prüfen, das Bahnstromnetz in die Netzplanung einzubeziehen.

Der Parl. Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Uwe Beckmeyer MdB, hat MdB Koschyk hierzu schriftlich wie folgt geantwortet:

„Bei unserem gemeinsamen Termin am 28. Mai 2014 sprachen wir unter anderem auch über eine mögliche Nutzung von Bahnstromtrassen zum Stromtransport. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden die Einschätzung unserer Fachabteilung zukommen lassen:

In der „Machbarkeitsstudie zur Verknüpfung von Bahn- und Energieleitungsinfrastrukturen“ der Leibniz Universität Hannover, der TU Dresden und der TU Clausthal vom 2. Juli 2012 wurde die Thematik „Mitnutzung von Bahnstromtrassen“ umfassend behandelt. Die Studie zeigt grundsätzliche Möglichkeiten zu Bünde-lungsoptionen mit Bahnleitungsinfrastruktur auf. Gleichwohl be-steht noch erheblicher Untersuchungs- und Entwicklungsbedarf, da bislang keine ausreichenden Erfahrungen — vor allem hinsicht-lich der gegenseitigen Beeinflussung beider Stromkreise — vorliegen.

Die Bündelung von Bahnstromtrassen ist heute bereits grundsätzlich möglich. Neben der Raumwiderstandsanalyse stellt die Identi-fizierung von Bündelungspotenzialen mit linearen Infrastrukturen einen wichtigen Aspekt dar, der zunächst bei der durch die Übertragungsnetzbetreiber vorzunehmenden Grobkorridorfindung zu beachten ist.

Unter Beachtung der Größe des Vorhabens (und des damit einher-gehenden Untersuchungsraumes) erfolgt nach dem Musterantrag der Übertragungsnetzbetreiber eine Priorisierung der Bündelungspotenziale (u.a. Stromleitungen >110 kV, inklusive Bahnstromnetz, Bundesautobahnen, Bundesstraßen etc.).

Eine Bündelung mit gleicher Infrastruktur ist gegenüber Bünde-lung mit andersartiger Infrastruktur grundsätzlich vorzugswürdig. Für große Vorhaben werden auf Ebene der Grobkorridorfindung in der Regel nur Infrastrukturen der Prioritäten A (gleicher Vorhabens-/Bautyp = Höchst- und Hochspannungs-Freileitungen, inkl. Bahnstromnetz) und B 1 (Bundesautobahnen) für eine Bündelung berücksichtigt.

Bei kleineren Vorhaben oder wenn keine Infrastruktur der Priori-täten A und B vorhanden ist, müssen Bündelungspotenziale mit anderen linearen Infrastrukturen (Bundesstraßen, elektrifizierte Schienenwege) ebenfalls geprüft werden.

Im Rahmen der Trassenkorridorfindung gibt es gegebenenfalls über die Bündelungspotenziale, die in der Grobkorridorfindung betrachtet werden, hinausgehende Bündelungsoptionen.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist jedoch in Bezug auf die hier zu betrachtende Trasse noch keine Aussage zu konkreten Bündelungsmöglichkeiten zwischen Bahn- und Energieleitungsinfrastruktur möglich. Konkrete und belastbare Aussagen zu Bündelungspotenzialen können erst nach Vorliegen der Anträge auf Bundesfachplanung und insbesondere im Zuge der nachfolgenden Trassenkorridorfindung getroffen werden.

MdB Koschyk hat Herrn Parlamentarischen Staatssekretär Beckmeyer MdB hierauf wie folgt geantwortet:

„Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 24. Juni 2014, in dem Sie auf unser Gespräch zur Nutzung von Bahnstromtrassen zur Verlegung von neuen Hoch- und Höchstspannungsleitungen eingehen, als ich Ihnen gemeinsam mit Vertretern von bayerischen Bürgerinitiativen Unterschriftenlisten gegen die Gleichstromtrasse Süd-Ost übergeben habe.

Erlauben Sie mir nachfolgende Anmerkungen, was die vorrangige Nutzung von Bahnstromtrassen anstelle des Baus von neuen Hoch- und Höchstspannungsleitungen angeht.

Die Gleichstromtrasse Süd-Ost wird von der Bevölkerung, den re-gionalen Mandatsträgern, dem Bayerischen Landtag und der Bayerischen Staatsregierung abgelehnt. Nach meiner Überzeugung kann diese Trasse gegen den Willen der Bevölkerung und der Bayerischen Politik nicht gebaut werden. Daher empfehle ich dringend, sich jetzt vorrangig auf die Möglichkeit einer Bündelung von Bahnstromtrassen zu konzentrieren.

Der technische, finanzielle und regulatorische Aufwand, die Bahnstromtrassen in den Netz-ausbau einzubeziehen, ist nicht ge-ring, aber machbar und volkswirtschaftlich vertretbar. Das rund 7.750 Kilometer lange Stromnetz der Bahn wird mit 16,7 Hertz betrieben, so dass der Strom für Haushalte oder Industriebetriebe nicht ohne weiteres durchgeleitet werden kann. Diese historische und protektionistische Festlegung nach dem 1. Weltkrieg ist aber nicht unabänderlich. Bei modernen und mehrsystemfähigen Lokomotiven wären aufgrund höherer Stückzahlen für die Transport-eure langfristig sogar Kostenvorteile zu erwarten. Das Bahnstrom-netz ist als ein Verteiler- und Ausgleichsnetz geplant, in dem eine großräumige Stromübertragung möglich, aber heute nicht der Regelfall ist. Eine Parallelführung von Bahn- und Hochspannungsleitungen auf den Bahnstromtrassen ist mit HGÜ-Technik und ertüchtigten Masten durchaus denkbar.

Eine Einbeziehung des Bahnstromnetzes hätte zudem für die gesamte Region den großen Nutzen, dass so im Hinblick auf die dringend erforderliche Elektrifizierung der Franken-Sachsen-Magistrale ein Synergieeffekt geschaffen würde, indem die hierfür benötigte Stromleitung auch für das Stromnetz genützt wird.

Sehr geehrter Herr Parlamentarischer Staatssekretär Beckmeyer, in Ihrem Antwortschreiben bestätigen Sie, dass die Bündelung von Bahnstromtrassen bereits heute grundsätzlich möglich ist. Ich bitte Sie daher nochmals eindringlich, sich entschlossen dafür einzusetzen, das Bahnstromnetz zum Stromtransport im Zuge der Energiewende vorrangig einzubeziehen.“

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