Wegen der guten Wirtschaftslage werden in diesem Jahr voraussichtlich weniger Schulden aufgenommen werden müssen als geplant. Für 2011 wird die Neuverschuldung mindestens acht Milliarden weniger als ursprünglich geplant ausmachen. In der Systematik der Schuldenbremse im Grundgesetz und der weiteren Defizitreduzierung sehen wir im Jahre 2011 40 Mrd. Euro statt der ursprünglich geplanten 48 Mrd. Euro für die tatsächliche Neuverschuldung als Obergrenze an. Die günstigere Prognose hat auch Folgen für die Aufstellung des Bundeshaushalts 2012, bei dem die Neuverschuldung weiter reduziert werden soll.
Grundlage des Haushaltsvollzugs 2011 ist der durch das Bundehaushaltsgesetz 2011 festgestellte Haushaltsplan. Der Bundeshaushalt 2011 beruht auf den gesamtwirtschaftlichen Annahmen der Herbstprojektion 2010. Wenn sich die gesamtwirtschaftlichen Rahmen-bedingungen weiter verbessern, wird sich der Haushaltsvollzug 2011 positiver entwickeln als bei der Haushaltsaufstellung angenommen. Die Neuverschuldung von 44 Mrd. Euro aus dem Jahr 2010 werden wir damit deutlich unterschreiten.
Der wirtschaftliche Aufschwung in unserem Land und die damit verbundene weitere mögliche Reduzierung der Neuverschuldung hat auch Auswirkungen für die Aufstellung des Bundesshaushalts 2012. Der Bundeshaushalt für 2012 wird nach einem neuen Verfahren aufgestellt, das schärfere Vorgaben beinhaltet. Nach diesem im Koalitionsvertrag vereinbarten Haushaltsaufstellungsverfahren stellt das Bundesministerium der Finanzen auf Basis der Schuldenregel und von Rahmendaten zunächst das zur Verfügung stehende Haushaltsvolumen fest. Dieses Haushaltsvolumen wird dann auf die einzelnen Bundesministerien verteilt. Im Anschluss erfolgt das übliche regierungsinterne Aufstellungsverfahren mit den Haushaltsanmeldungen der Ressorts, das mit dem Beschluss des Bundeskabinetts über den Bundeshaushalt und den Finanzplan seinen Abschluss findet. Mit diesem Verfahren wird sichergestellt, dass die einzelnen Bundesministerien nachhaltig die Neuverschuldung in ihren jeweiligen Ressort reduzieren.
Die jetzige gute Haushaltsentwicklung und die damit zu erwartende geringere Neuverschuldung belegt, dass die Bundesregierung von CDU/CSU und FDP erfolgreich die Weichen zur Überwindung der Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise gestellt hat. Bereits in diesem Jahr werden wir wieder das die Maastricht-Kriterium, nach dem die jährliche Nettoneuverschuldung nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts ausmachen darf, erfüllen. Die Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldengrenze hat weiterhin höchste Priorität. Dafür müssen wir das strukturelle Defizit schrittweise bis 2016 auf ein Niveau von 0,35 Prozent des Bruttoinnlandproduktes zurückfahren. Das neue Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushaltes leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Es gilt weiterhin das Ziel einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung fest im Blick zu behalten, um die Zukunftsfähigkeit unsers Landes sicher zu stellen sowie einen wichtigen Beitrag für die Stabilität unserer Währung, des EURO zu leisten! Für Maßnahmen, die entweder auf der Einnahmen- oder auf der Ausgabenseite neue Belastungen mit sich bringen, ist trotz der guten Haushaltsentwicklung in absehbarer Zeit kein nennenswerter Spielraum vorhanden.
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