Der südkoreanische Fernsehsender Korean Broadcasting System (KBS) führte ein Interview mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB. Koschyk ist Vorsitzender der Deutsch-Koreanischen Parlaementariergruppe des Deutschen Bundestages und deutscher Ko-Vorsitzender des bilateralen Deutsch-Koreanischen Forums, das die Regierungen Deutschlands und Koreas 2002 ins Leben gerufen haben und gilt als anerkannter Koreaexperte. Darüber hinaus wurde er von Bundesminister Frank-Walter Steinmeier zum Mitglied des „Deutsch-Koreanischen Beratergremiums zu außenpolitischen Fragen der Wiedervereinigung“ ernannt, das sich Ende Oktober in Seoul konstituieren wird.
Neben Fragen zu den deutsch-koreanischen Beziehungen interessierte die Journalisten insbesondere der Umzug des Deutschen Bundestages und Teilen der Bundesministerien von Bonn nach Berlin im Zuge der Wiedervereinigung. Koschyk informierte die Journalisten, dass mit dem „Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands“ der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn regelte. Das sogenannte Berlin/Bonn Gesetz war eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das sogenannte Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet und dessen Umsetzung erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Deutschen Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin.
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