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Koschyk: Kontrollmöglichkeiten der Behörden der Zollverwaltung dürfen nicht eingeschränkt werden!
23. März 2012
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In dieser Woche wurde ein EU-Gesetzespaket vorgelegt, das die Aufdeckung von Schwarzarbeit und Lohndumping in Deutschland erschwert. Bisher können die Behörden der Zollverwaltung im eigenen Ermessen kontrollieren, ob entsandte Arbeitskräfte zu gleichen Arbeitsbedingungen wie hiesige Arbeitnehmer beschäftigt werden. Kontrolliert wird zum Beispiel die Einhaltung von Branchen-Mindestlöhnen. Die Kontrollen bieten Schutz vor Schwarzarbeit, Lohn- und Sozialdumping. Die EU-Kommission will nun die Rechte von entsandten Arbeitskräften stärken und dabei die Hürden für Kontrollen von Schwarzarbeitern erhöhen.

Die EU-Kommission zielt mit ihren Plänen auf eine verbesserte Anwendung der Europäischen Entsenderichtlinie. Grundsätzlich ist dieses Vorhaben zu begrüßen, soweit darin die vorhandenen Befugnisse der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bestätigt werden. Allerdings dürfen die Befugnisse des Zolls, die der Europäische Gerichtshof für gemeinschaftskonform erklärt hat, nicht eingeschränkt und beschränkt werden. Es besteht die Gefahr, dass die geplanten rechtlichen Veränderungen eine erfolgreiche Kontrollpraxis wie in Deutschland verhindern.

Die Pläne der EU-Kommission widersprechen den Interessen aller Arbeitnehmer und hebeln einen fairen Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt aus. Es besteht durchaus die Gefahr, dass der Schattenwirtschaft und Wettbewerbsverzerrungen Vorschub geleistet wird. Letztendlich bedeutet eine Einschränkung der bisherigen Kontrollmöglichkeiten auch eine erhebliche Schwächung der sozialen Sicherungssysteme wie der Renten- und Krankenversicherung.

Ein ernsthafter Kampf gegen grenzüberschreitende Schwarzarbeit und Lohndumping ist unerlässlich, allerdings darf das EU-Gesetzespaket von Sozialkommissar László Andor die Kontrollmöglichkeiten der Behörden der Zollverwaltung nicht einschränken. Für eine solche Einmischung in nationale Angelegenheiten besteht auch keinerlei Notwendigkeit. Deutschland muss es weiterhin erlaubt sein, bewährte Kontrollinstrumente in vollem Umfang einzusetzen.

Die neuen Regelungen stellen nicht sicher, dass es einen fairen Wettbewerb in der Europäischen Union gibt. Das Gegenteil ist der Fall: Die EU-Kommission leistet damit Schwarzarbeit und Lohndumping Vorschub. Wir müssen uns vielmehr Gedanken machen über Regelungen, die unsere Zollbehörden in die Lage versetzen, noch wirksamer zu kontrollieren. Wir treten daher dafür ein, dass die EU die bestehenden Kontrollmöglichkeiten des Zolls zur Eindämmung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung noch weiter verbessert und nicht einschränkt.

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