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Koschyk: Lückenloser Zugriff auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz ist Meilenstein im Kampf gegen Steuerhinterziehung!
13. August 2011
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Die Unterhändler der Schweiz und Deutschland, Staatssekretär Dr. Michael Ambühl und Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus, haben in dieser Woche die zwischen dem damaligen schweizerischen Finanzminister, Bundesrat Hans-Rudolf Merz, und Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble im Oktober 2010 vereinbarten bilateralen Steuerverhandlungen erfolgreich abgeschlossen. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die Regierungen beider Länder unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten.

Mit der Paraphierung des bilateralen Steuerabkommens werden die bilateralen finanzwirtschaftlichen Beziehungen und die deutsch-schweizerische Steuerkooperation grundlegend verbessert. Im Ergebnis führt das jetzt ausverhandelte Abkommen zu einer effektiven Besteuerung von Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz. Die Vereinbarung wirkt sowohl für die Zukunft als auch für die Vergangenheit und sieht vor, dass bei künftigen Erträgen und Gewinnen aus Vermögenswerten deutscher Steuerpflichtiger in der Schweiz nach den Regelungen des neuen Abkommens eine Steuer mit grundsätzlicher Abgeltungswirkung anfällt und bisher unversteuertes Vermögen auf der Basis des Abkommens nachbesteuert wird.

Das neue Abkommen regelt auch einen verbesserten Marktzugang durch administrative Erleichterungen für schweizerische Kreditinstitute in Deutschland. Insbesondere wird die Durchführung des Freistellungsverfahrens für schweizerische Banken in Deutschland vereinfacht und die Pflicht zur Anbahnung von Kundenbeziehungen über ein Institut vor Ort aufgehoben.

Die Bundesregierung hat mit diesem Abkommen einen weiteren Meilenstein im Kampf gegen die Steuerhinterziehung erreicht. Das Steuerabkommen mit der Schweiz wird dem deutschen Fiskus künftig ermöglichen, auf deutsches Kapitalvermögen in der Schweiz lückenlos zuzugreifen. Die Zeiten für Schwarzgeldkonten in der Schweiz sind damit endgültig vorbei. Das Abkommen führt zu mehr Steuergerechtigkeit und stärkt die Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Das Abkommen belegt, dass die Bundesregierung konsequent gegen Steuerhinterziehung vorgeht. Nachdem die Bundesregierung in diesem Jahr mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz bereits die strafbefreiende Selbstanzeige deutlich verschärft hat, ist dies ein weiterer wichtiger Baustein der Strategie der Bundesregierung zur Eindämmung der Steuerhinterziehung. Die Paraphierung des Steuerabkommens macht außerdem deutlich, dass man mit fairen Verhandlungen mit der Schweiz eben doch zu guten Ergebnissen kommt, anders als seinerzeit die Sozialdemokraten mit der Steinbrückschen Drohung mit der Kavallerie.

Jahrelang war die Frage der Durchsetzung legitimer deutscher Steueransprüche gegenüber deutschen Steuerpflichtigen mit Vermögensanlagen in der Schweiz ein Problem. Mit dem ausgehandelten Abkommen können künftig berechtigte deutsche Steueransprüche in der Schweiz durchgesetzt werden. Dies bedeutet einen echten Neuanfang in den Finanzbeziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz.

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