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Koschyk: Machbarkeitsstudie zeigt Möglichkeiten zur Nutzung von Bahnstromtrassen beim Netzausbau auf!
25. März 2014
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BahnstromnetzHP

Der Bayreuther Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk MdB hat den Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrinth MdB, um Prüfung gebeten, ob nicht bereits vorhandene Verkehrstrassen und insbesondere auch das Bahnstromnetz für Energieleitungen einen hilfreichen Beitrag im Rahmen der aktuellen Netzausbauplanung leisten könnten. Gleichzeitig bat Koschyk die stellvertretende Ministerpräsidentin des Freistaates Bayern und Bayerische Staatsministerin für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie, Frau Bundesministerin a. D. Ilse Aigner MdL, diesen Vorstoß entsprechend zu unterstützen.

Koschyk übersandte Herrn Bundesminister Dobrindt MdB und Frau Staatsministerin Aigner MdL eine Machbarkeitsstudie der Leibniz Universität Hannover, der Technischen Universität Dresden und der Technischen Universität Clausthal, die 2012 abgeschlossen wurde. Darin wird das Zusammenwirken von Bahnstromnetz und Energieversorgung sowie die Potenziale zwischen bestehenden Verkehrstrassen (Bahnstrom) aufzeigt, die im Rahmen des Netzausbaus nutzbar gemacht werden könnten.

Koschyk: „Durch eine räumliche und technische Mitnutzung sowie durch eine Bündelung bestehender Bahnstromtrassen mit neuen überörtlichen Energieleitungen ergäben sich volkswirtschaftliche Vorteile und Synergieeffekte, die weit über den geringeren landschaftlichen Flächenverbrauch hinausgehen. Diese räumlichen, technischen und betrieblichen Potenziale ließen sich auch bei bundeseigenen Fernstraßen und Wasserwegen identifizieren. Der technische, finanzielle und regulatorische Aufwand die Bahnstromtrassen in den Netzausbau einzubeziehen ist nicht gering, aber machbar und volkswirtschaftlich vertretbar. Das rund 7.750 Kilometer lange Stromnetz der Bahn wird mit 16,7 Hertz betrieben, so dass der Strom für Haushalte oder Industriebetriebe nicht ohne weiteres durchgeleitet werden kann. Diese historische und protektionistische Festlegung nach dem 1. Weltkrieg ist aber nicht unabänderlich. Bei modernen und mehrsystemfähigen Lokomotiven wären aufgrund höherer Stückzahlen für die Transporteure langfristig sogar Kostenvorteile zu erwarten. Das Bahnstromnetz ist als ein Verteiler- und Ausgleichsnetz geplant, in dem eine großräumige Stromübertragung möglich, aber heute nicht der Regelfall ist. Eine Parallelführung von Bahn- und Hochspannungsleitungen auf den Bahnstromtrassen ist mit HGÜ-Technik und ertüchtigten Masten durchaus denkbar, liegt aber derzeit nicht im Interesse und Geschäftsauftrag der Deutschen Bahn AG.

Die vorliegende Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 zeigt, dass es eines Handelns durch den Gesetzgeber als Eigentümer der Bahn AG bedarf, um Hindernisse aus dem Weg zu räumen. Um die Flächensynergie zwischen bestehenden Verkehrsinfrastrukturen und Energienetzen nutzbar zu machen ist im Vorfeld ein umfangreicher Prozess politischer Willensbildung erforderlich, der die planungsrechtlichen Voraussetzung für Infrastrukturmaßnahmen schafft und Netzbetreibern sowie Energieerzeugern verlässliche Rahmenbedingungen bietet. Der Netzenergieplan (NEP) spiegelt ebenso die heutigen Interessen der „monopolartigen“ Strukturen der Energienetzbetreiber wider, wie das Bahnstromgutachten die regulierungs- und finanzierungstechnischen Bedenken der Deutschen Bahn AG verinnerlicht hat. Die Strukturen der Infrastrukturfinanzierung und die Geschäftsziele der Deutschen Bahn AG (DB Energie) wären einer solchen übergeordneten Zielsetzung anzupassen.

Die Nutzung vorhandener Verkehrstrassen und insbesondere des Bahnstromnetzes für Energieleitungen bietet die ‚historische‘ Chance, die Flächennetze für Verkehr, Kommunikation und letztlich auch Energie räumlich und technisch integriert zu gestalten und so Synergien in Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung zu realisieren. Gesetzgeberische Möglichkeiten sollten voll ausgeschöpft werden, um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen.“

Eine Zusammenfassung der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2012 finden Sie hier.

Zur Online-Berichterstattung der Zeitschrift „Focus“ gelangen Sie hier.

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