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Koschyk: Marktmacht der Mineralölkonzerne muss Einhalt geboten werden!
9. März 2012
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Zur Zeit werden Versuche unternommen die Marktmacht der Mineralölkonzerne zu brechen. Es gibt große Bemühungen seitens des Bundeskartellamtes, etwaige Preisabsprachen der Mineralölkonzerne nachzuweisen. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Benzinpreis oft mehrfach an einem Tag rasant steigt und nur sehr langsam wieder sinkt. Es muss ein klares Signal an die Mineralölkonzerne geben, dass flächendeckend die Entwicklung der Spritpreise, auch fern ab der Ballungsgebiete, wie beispielsweise in den Landkreisen Bayreuth und Forchheim, fortlaufend kontrolliert wird, um eine Schädigung der Verbraucher abzuwehren. Ich selbst habe mich bereits im Februar 2011 an den Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, gewandt und gefordert die Kraftstoffpreise in der Stadt Bayreuth, sowie den Landkreisen Bayreuth und Forchheim überprüfen zu lassen.

Leider hat der Staat nur wenig Einfluss auf die hohen Preissteigerungen. Obwohl es einen festen Steueranteil auf Kraftstoffe gibt, ist dieser nicht verantwortlich für die starken Preisschwankungen auf dem Kraftfahrstoffmarkt. Der Steueranteil auf ein Liter Benzin schon wurde seit 2003 nicht mehr verändert. Die enormen Preissprünge sind somit auf die starke Marktmacht der Mineralölkonzerne und die weltweit steigende Rohölnachfrage zurückzuführen.

Nach den jüngsten, massiven Erhöhungen bei den Kraftstoffpreisen hat das Bundeskartellamt endlich die von CDU und CSU bereits im vergangenen Jahr erhobene Forderung aufgegriffen, mittels eines Preismeldesystems nach dem Vorbild von Australien etwaigen Preisabsprachen der Mineralölkonzerne Einhalt zu gebieten.

Beim australischen Modell müssen die Mineralölkonzerne jeweils täglich um 14 Uhr die Kraftstoffpreise für den nächsten Tag an das zuständige Ministerium melden. Eine weitere Preisänderung ist dann erst am Tag danach erlaubt. Ein aufeinander abgestimmtes Verhalten der Marktbeteiligten, wie es zur Zeit stattfindet, soll dann nicht mehr möglich sein.

Jetzt muss das Bundeswirtschaftsministerium schnell einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Denn die Kartellwächter brauchen die nötigen Instrumente, um den fünf großen Mineralölkonzerne endlich Einhalt zu gebieten.

In Verbindung mit den am Wochenende im Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP verabredeten Änderungen zur Reform des Wettbewerbsrechts sollte es bald möglich sein, das schon vor einiger Zeit auch vom Bundeskartellamt bestätigte Oligopol aufzubrechen, beziehungsweise für mehr Wettbewerb auf dem Kraftstoffmarkt zu sorgen. Auf diese Weise können zumindest die von den tatsächlichen Rohölpreisen nicht gedeckten Preiserhöhungen eingedämmt werden. Etwaige Preisabsprachen zwischen den großen Mineralölkonzernen dürfen nicht länger hingenommen werden.

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