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Koschyk: Mehr Zeit und Geld für die Pflege – Auch in unerer Region gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte!
30. Mai 2014
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Pflege HP

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat in dieser Woche das Pflegestärkungsgesetz vorgelegt, das vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Mit dem neuen Gesetz hat die Bundesregierung die erste Stufe der Pflegereform auf den Weg gebracht. Es soll zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Die beschlossenen umfangreichen Leistungsverbesserungen sind auch in unserer Region eine gute Nachricht für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte.

Damit Menschen länger zuhause gepflegt werden können, sollen die Leistungen der Pflegeversicherung besser den Bedürfnissen angepasst werden. Kurzzeit- und Verhinderungspflege (zum Beispiel bei Urlaub) sollen über ein gemeinsames Budget finanziert werden – und sind so flexibler einsetzbar: Wer beispielsweise nur wenig Kurzzeitpflege braucht, kann dafür mehr Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Da oftmals auch eine zusätzliche Tages- oder Nachtpflege notwendig ist, steht diese zukünftig allen Pflegebedürftigen offen, auch Menschen mit Demenz in der Pflegestufe 0.

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden ab 2014 alle drei Jahre überprüft und im Folgejahr an die aktuelle Preisentwicklung angepasst. Die Berechnungen haben für 2015 ergeben, dass die Leistungen um vier Prozent steigen. Davon ausgenommen sind die 2012 mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz eingeführten Leistungen. Sie steigen lediglich um 2,67 Prozent.

Pflegebedürftige erhalten ab 1. Januar 2015:

Pflegebedürftige im Heim (stationäre Pflege):
ab 2015 / zur Zeit
Pflegestufe 1  1.064 € / 1.023 €
Pflegestufe 2  1.330 € / 1.279 €
Pflegestufe 3  1.612 € / 1.550 €
als Härtefall
anerkannt       1.995 € / 1.918 €

Pflegesachleistung (ambulante Pflege):
ab 2015 / zur Zeit
Pflegestufe 1  468 € / 450 €
Pflegestufe 2  1144 € / 1100 €
Pflegestufe 3  1612 € / 1550 €

Pflegegeld (Pflege durch Angehörige):
ab 2015 / zur Zeit
Pflegestufe 1  244 € / 235 €
Pflegestufe 2  458 € / 440 €
Pflegestufe 3  728 € / 700 €

Geplant ist, dass alle Pflegebedürftigen für zusätzliche Betreuung und Hilfen mindestens 104 Euro im Monat erhalten. Bisher stand das nur Demenzkranken zu. Darüber hinaus sollen Pflegebedürftige die Hälfte der ambulanten Pflegesachleistungen für Fahr- und Begleitdienste, Einkäufe oder andere, sogenannte niedrigschwellige Angebote, umwandeln können.

Damit pflegebedürftige Menschen länger in den eigenen vier Wänden bleiben können, muss oft die Wohnung entsprechend umgebaut werden. Dafür soll es bis zu 4.000 Euro Zuschuss geben – bisher waren es 2.500 Euro.

Mit dem Pflegestärkungsgesetz wird eine zentrale Forderung erfüllt, die auch von zahlreichen Pflegeheimen aus unserer Region an mich herangetragen wurde. So sollen Pflegefachkräfte in Pflegeheimen von neuen Betreuungskräften unterstützt werden. Ihre Aufgabe ist es, die Bewohner bei alltäglichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gesellschaftsspielen und beim Lesen zu unterstützen. Damit werden die Fachkräfte in der Pflege entlastet. Geplant ist, die Anzahl der Betreuungskräfte zu erhöhen. Hierzu wird der Betreuungsschlüssel von derzeit 1:24 auf 1:20 verbessert. Somit können künftig 45.000 Betreuungskräfte eingesetzt werden.

Um die Leistungen in der Pflege zu verbessern, sollen die Beiträge zur Pflegeversicherung in zwei Schritten steigen: In einem ersten Schritt – ab 2015 – um 0,3 Prozentpunkte. Davon werden 0,2 Prozentpunkte für bessere Leistungen und 0,1 Prozentpunkt für den Pflegevorsorgefonds verwendet. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, sollen die Beiträge um weitere 0,2 Prozentpunkte auf dann insgesamt 2,55 Prozent steigen.

Die Menschen werden älter. Damit der Beitragssatz in der Pflegeversicherung auch für künftige Generationen möglichst stabil bleibt, wird ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet. Von 2015 bis 2033 sollen 0,1 Prozent der Beiträge der Pflegeversicherung in diesen Fonds fließen. Der Pflegevorsorgefonds wird von der Bundesbank verwaltet.

Das auf den Weg gebrachte Gesetz ist Teil der im Koalitionsvertrag vereinbarten Pflegereform. In einem zweiten Schritt, voraussichtlich ab 2017, soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden.

Die Menschlichkeit unserer Gesellschaft muss sich gerade darin zeigen, wie wir mit Pflegebedürftigen und Kranken umgehen. Diesem Grundsatz trägt das von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erarbeitete Pflegestärkungsgesetz eindrucksvoll Rechnung und diesen Weg wird die unionsgeführte Bundesregierung unter Bundeskanzlerin Merkel entschlossen fortsetzen.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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There is 1 comment

  • Lisa Reimann sagt:

    Als Mutter von 3 kleinen Kinder fiel es mir immer schwerer für meine Eltern zu sorgen, da es für mich nicht in Frage kam die beiden in ein Altersheim zu geben, informierte ich mich bei ein paar Freunden und Bekannten über einen empfehlenswerten Pflegedienst. Mittlerweile ist es schon über ein Jahr her, dass ich meine Eltern der Humanis Pflege- und Betreuungsdienst für Pflegebedürftige Personen http://www.humanis-pflege.de anvertraut habe. Die Besuche der netten Betreuer und die Hilfe die ich von ihnen bekomme spart viel zeit im Alltag. Humanis Pflege- und Betreuungsdienste kann ich nur weiter empfehlen.

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