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Koschyk: „Mittelstand als Rückgrat der deutschen, bayerischen und auch oberfränkischen Wirtschaft darf durch Reform der Erbschaftssteuer nicht gefährdet werden!
13. März 2015
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Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble hat sich gestern in Berlin mit seinen Länderkollegen getroffen, um über Änderungen der Erbschaftssteuer zu beraten. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Bevorzugung von Firmenerben bei der Erbschaftsteuer verworfen und eine Neuregelung bis Juni 2016 verlangt. Nach den von Bundesfinanzminister Schäuble vorgelegten Eckpunkten sollen mehr Firmenerben und Unternehmen nachweisen, dass sie die Erbschaft- oder Schenkungsteuer nicht verkraften, um vom Fiskus verschont zu werden, was eine breite Diskussion auslöste.

Die Pläne von Bundesfinanzminister Schäuble sehen auch vor, die Ausnahmen für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer nicht mehr von der Zahl der Arbeitnehmer, sondern von der Lohnsumme abhängig zu machen. Geplant ist zudem eine Bedürfnisprüfung, in die der Bundesfinanzminister nicht nur das betriebliche, sondern auch das private Vermögen der Erben von Familienunternehmen einbeziehen will.

Im Streit um die geplante Reform der Erbschaftsteuer ist bisher keine große Annäherung zwischen Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble und seinen Länderkollegen in Sicht. „Es gab keine Einigung, nur das Austauschen von Positionen“, sagte Bayerns Finanzminister Markus Söder Donnerstagabend nach dem Gespräch mit Schäuble in Berlin. „Nun sollten sich die Bundestagsfraktionen und die Staatssekretäre zusammensetzen, um eine Einigung auszuhandeln“, sagte Finanzminister Söder der Deutschen Presse-Agentur.

Vor den Verhandlungen über die Erbschaftssteuer in Berlin am Donnerstag pochte neben dem Bayerischen Finanzminister Markus Söder auch Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid (SPD) auf Korrekturen. Die Reform dürfe „nicht zu einer Zerreißprobe“ für Familienunternehmen werden, warnte Schmid am Mittwochabend auf einer Veranstaltung der Handwerkskammer in Stuttgart. Der SPD-Politiker fordert, dass Unternehmen mit fünf bis acht Mitarbeitern von strengen Nachweispflichten für einen Erlass der Steuerlast befreit werden. Schmid hatte sich jüngst für eine mildere Reform der Erbschaftssteuer stark gemacht. Dazu zählt, dass große Familienunternehmen bis zu einem Wert von 100 Millionen Euro wie bisher von der Steuer verschont werden und nicht von bis zu 20 Millionen Euro, wie von Bundesfinanzminister Schäuble angedacht.

Finanzminister Söder suchte bei dem Gespräch mit Bundesfinanzminister Schäuble die Zusammenarbeit mit dem grün-rot regierten Baden-Württemberg, weil in beiden Ländern mittelständische Betriebe das Rückgrat der Wirtschaft bilden. Baden-Württembergs Finanzminister Nils Schmid wirbt wie der Bayerische Finanzminister Markus Söder in der Debatte über eine Erbschaftsteuerreform für eine Freigrenze von 100 Millionen Euro. Erben von Unternehmen, die weniger wert sind, würden von der Steuer befreit.

Die CSU kritisiert insbesondere auch den Vorschlag von Bundesfinanzminister Schäuble Privatvermögen bei der Erbschaftssteuer anzurechnen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass derjenige, der sein Privatvermögen im Erbfall auflösen muss, die Firma lieber verkaufen als weiterführen wird.

Die künftige Erbschaftssteuer muss einerseits verfassungsfest, aber auch praktisch umsetzbar sein. Vor allem muss sie arbeitsplatzerhaltend und arbeitsplatzfördernd ausgestaltet werden.

In Deutschland stehen in den nächsten fünf Jahren rund 200.000 Betriebe mit rund vier Millionen Arbeitsplätzen vor dem Generationswechsel. Diese dürfen nicht durch falsche gesetzliche Rahmenbedingungen gefährdet werden. Es geht um die Erhaltung der Arbeitsplätze und eine stabile Generationenbrücke.

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Der CSU-Parteivorstand hat in dieser Woche einstimmig das Positionspapier „Faire Erbschaftsteuer – Erhalt von Arbeitsplätzen und Familienunternehmen“ beschlossen. Für die CSU ist der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Stärkung des Mittelstandes ein zentraler Eckpfeiler der Politik.

In ihrem Positionspapier zur Erbschaftssteuer legt die CSU einen Fünf-Punkte-Plan vor, der meine uneingeschränkte Unterstützung findet:

1. Neues Ziel im Gesetz: Mittelständische und familiengeprägte Unternehmensstrukturen erhalten.

2. Volle Steuerbefreiung für Nachfolger familiengeprägter Unternehmen, wenn der Betrieb fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben: Keine indirekte Vermögensteuer beim Betriebsübergang durch die Einbeziehung von vorhandenem Privatvermögen in die Bedürfnisprüfung.

3. Schutz für kleine Unternehmen: Festhalten an der Beschäftigtenzahl als Kriterium für die Befreiung vom Lohnsummennachweis („Bagatellregelung“).

4. Keine zusätzliche Bürokratie: Abzug sämtlicher Schulden vom Verwaltungsvermögen plus 100 %-Verschonung des begünstigten Unternehmensvermögens.

5. Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Die Erbschaftsteuerreform darf nicht rückwirkend in Kraft treten. Die Familienunternehmerinnen und -unternehmer müssen auch bis zu einer
Neuregelung Rechtssicherheit haben.

In Bayern werden in den nächsten fünf Jahren 24.000 Unternehmen mit über 350.000 Arbeitsplätzen vor einer Betriebsübergabe stehen. Unternehmertum ist die Basis für eine blühende Volkswirtschaft und den Wohlstand jedes Einzelnen. Mittelständische Unternehmen – in ihrer großen Mehrzahl familiengeprägt – sind in Deutschland, Bayern und Oberfranken Innovationsmotor und Arbeitsplatzgarant.

Familienunternehmen haben auch in unserer Region nicht in erster Linie den kurzfristigen wirtschaftlichen Erfolg im Blick, sondern sie richten ihre Unternehmensstrategie langfristig aus. Sie sind standorttreu und arbeitnehmertreu. Dies gibt den Beschäftigten in diesen Unternehmen Stabilität und wirtschaftliche Sicherheit. Vor diesem Hintergrund wird laut CSU-Positionspapier „eine maßvolle Erbschaftsteuerreform, die nicht über den vom Verfassungsgericht gesteckten Rahmen hinausgeht, zum Lackmustest für die wirtschaftspolitische Glaubwürdigkeit der Union insgesamt.“ Das Bundesverfassungsgericht hält die Verschonung von Unternehmensvermögen bis hin zu einer völligen Steuerbefreiung für grundsätzlich zulässig.

Die CSU fordert in ihrem Positionspapier neben der Ertragshoheit auch die Gesetzgebungshoheit zumindest teilweise auf die Länder zu übertragen. Durch eine Änderung
der Finanzverfassung sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, vom Bundesgesetz
abweichend die Höhe der persönlichen Freibeträge und Steuersätze zu
beschließen.

Gemeinsames Ziel muss es sein, dass bei der Vererbung eines Betriebes die Arbeitsplätze erhalten werden und nicht durch eine falsche Besteuerung zerstört werden.

Der Mittelstand ist Innovationsmotor für Technologie und Hightech und das Rückgrat der deutschen, bayerischen und auch oberfränkischen Wirtschaft! Die CSU wird sich daher weiterhin nachhaltig für die Interessen des Mittelstands einsetzen. Ein Verlust von Arbeitsplätzen im Zuge einer Erbschaftssteuerreform darf nicht akzeptiert und die Substanz von Familienunternehmen nicht beschädigt werden. Für die CSU bleiben der Erhalt von Arbeitsplätzen und die Stärkung des Mittelstandes ein zentraler Eckpfeiler ihrer Politik.

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
+49-175-1815173;

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