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Koschyk: Novelle des Telekommunikationsgesetzes stärkt auch in unserer Region nachhaltig die Rechte der Verbraucher!
5. März 2011
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Das Bundeskabinett hat in dieser Woche den Entwurf einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält wichtige Verbesserungen für die Rechte der Verbraucher auch in unserer Region. So wird mit der beschlossenen Novelle endgültig teuren Warteschleifen Einhalt geboten. Die Verbraucher sollen bei der Nutzung von Telefondiensten erst dann bezahlen, wenn sie auch mit einem Mitarbeiter in Kontakt treten. Das Geschäftsmodell, mit überteuerten und endlosen Warteschleifen den Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen, wird damit beendet. Servicenummern dürfen etwas kosten, aber erst dann, wenn den Kunden auch wirklich geholfen wird.

Ebenfalls konnte die Unionsfraktion durchsetzen, dass Kunden, wenn sie mit dem Handy das Internet nutzen und dabei in Kostenfallen geraten, einen Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einlegen können.

Zu den Verbesserungen in der Telekommunikationsnovelle gehören weiterhin: eine generelle Preisansagepflicht, wenn das Telefongespräch über einen anderen Anbieter als den Telefonanschluss-Anbieter geführt wird; die Ausweitung der Widerrufsrechte für Verbraucher bei Mobilfunkverträgen und die Möglichkeit, die Mitnahme von Rufnummern innerhalb von einem Arbeitstag umzusetzen.

Mit der Telekommunikationsnovelle setzen sich CDU und CSU aber auch ehrgeizige Ziele: Bereits 2015, spätestens aber 2018, soll eine flächendeckende Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen mit einer Bandbreite von 50MBit/s erreicht werden.
Ergänzend zu den Maßnahmen der Breitbandstrategie sollen Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze geschaffen und der Ausbau neuer Netze vorangetrieben werden.

Im neuen Telekommunikationsgesetz sind zahlreiche Regelungen enthalten, die eine wettbewerbskonforme Förderung des Ausbaus hochleistungsfähiger Netze zum Ziel haben. Hierzu gehören u.a. die Erarbeitung neuer Regulierungsgrundsätze oder die Erhöhung der Planungssicherheit für potenzielle Investoren. Ebenso sollen vorgelagerte Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten in die Netzzugangsregulierung einbezogen werden. Des Weiteren soll die Bundesnetzagentur die Befugnis erhalten, Informationen über Art, Lage und Verfügbarkeit aller Infrastruktureinrichtungen anzufordern, um den Breitbandausbau zu optimieren.

Jetzt gilt es, im Laufe der anstehenden parlamentarischen Beratungen sorgfältig zu prüfen, inwieweit die bisherigen Maßnahmen zur Förderung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Breitbanddiensten ausreichen und was gegebenenfalls zusätzlich in Angriff genommen werden muss. Jedenfalls muss das Ziel einer flächendeckenden Versorgung möglichst bis 2015 erreicht werden. Dies gilt insbesondere für den bereits begonnenen Ausbau ländlicher Räume, etwa mit der neuen sogenannten Mobilfunktechnik „LTE“, die sehr hohe Übertragungsgeschwindigkeiten zulässt.

Insgesamt stärkt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes auch in unserer Region die Rechte der Verbraucher im Telekommunikationsdschungel und stellt nachhaltig die Weichen für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandanschlüsse. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes findet daher meine vollste Unterstützung.

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