Der Deutsche Bundestag hat heute in 1. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) behandelt. Das Gesetzesvorhaben greift drängende Fragen zur Fortentwicklung der Pflegeversicherung und zur künftigen Gestaltung der pflegerischen Versorgung auf.
Einer der Hauptkritikpunkte an der Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung die nicht hinreichende Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Bundesregierung geht diesen Mangel entschlossen an. Die Pflegeversicherung soll in zahlreichen Punkten konkret an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausgerichtet werden.
Ziel ist und bleibt es, die Pflegeversicherung und die Rahmenbedingungen für die pflegerische Versorgung so weiterzuentwickeln, dass auch in Zukunft das Recht auf eine würdevolle Pflege und Betreuung eingelöst werden kann. Die Pflegeversicherung soll auch in Zukunft den pflegebedürftigen Menschen helfen, selbständig und selbstbestimmt zu leben und ihnen ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben – so weit es eben geht – teilzuhaben.
Zu einem Folienvortrag zur Pflegereform 2011/2012 gelangen Sie hier.
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