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Koschyk: Rentenreform schließt Gerechtigkeitslücken und bringt Verbesserungen für Millionen Menschen
23. Mai 2014
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RenteHP

Der Deutsche Bundestag hat heute dem von der unionsgeführten Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Rentenreform mit breiter Mehrheit zugestimmt. CDU und CSU haben mit dem nunmehr beschlossenen Rentenpaket Wort gehalten: Es würdigt Lebensleistung, schließt Gerechtigkeitslücken und bringt Verbesserungen für Millionen Menschen. Die Union setzt damit das um, was sie den Menschen in unserem Land zur Bundestagwahl 2013 versprochen hat.

Auch in unserer Region profitieren gerade diejenigen vom Rentenpaket, die in ihrem Leben viel geleistet haben. Sie haben lange hart gearbeitet, Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, Kinder geboren, großgezogen und damit Verantwortung auch für die nächsten Generationen übernommen. Genau das macht auch die Generationengerechtigkeit dieses Reformpaktes aus.

So erhalten Mütter von vor 1992 geborenen Kindern eine bessere Anerkennung ihrer Erziehungsleistung in der Rente. Pro Kind erhalten sie so einen Entgeltpunkt und damit rund 28 Euro mehr Rente monatlich (im Osten sind es rund 26 Euro). Damit schließt die Bunderegierung unter Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Gerechtigkeitslücke, weil Geburten nach 1992 bislang deutlich besser gestellt waren. Mit dieser Reform wird der Abstand kleiner.

In den Verhandlungen mit der SPD konnten CSU und CSU bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren substanzielle Änderungen durchsetzen. Für die Union ist und bleibt maßgeblich, dass wesentliche Voraussetzungen erfüllt werden: Es dürfen keine falschen Anreize für eine Frühverrentung gesetzt werden. Die Union hatte daher eine Stichtagsregelung vorgeschlagen, was jetzt in Form des „rollierenden Stichtags“ umgesetzt wird: Um Missbräuche von vornherein auszuschließen, werden Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs in den letzten zwei Jahren vor der abschlagsfreien Rente ab 63 nicht mehr mitgezählt. Eine Ausnahme ist jedoch für Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs vorgesehen, die durch eine Insolvenz oder eine vollständige Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers verursacht wurden. Denn in diesen Fällen liegt typischerweise keine missbräuchliche Frühverrentung vor.

Da auch freiwillig Versicherte, insbesondere selbständige Handwerker, die nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung wechseln können, häufig jahrelang wie Arbeitnehmer ihren Beitrag zur Stabilisierung der Rentenversicherung erbracht haben, werden sie jetzt auch bei der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 63 berücksichtigt. Im Ergebnis müssen aber 45 Jahre vorliegen. Zur Vermeidung von Frühverrentung werden auch hier in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn freiwillige Beiträge, die neben Arbeitslosengeldbezug gezahlt werden, nicht berücksichtigt. Auch diese Regelung kann daher nicht als Brücke in die Frühverrentung genutzt werden.

CDU und CSU machten bei den Verhandlungen zur Rentenreform unmissverständlich klar, dass die neue Regelung das Ziel der „Rente mit 67“ weder aushebeln noch mindern wird. „Rente mit 63“ kann nur eine Übergangsregel sein. Das Einstiegsalter wird daher schrittweise wieder auf 65 angehoben. So kann der Geburtsjahrgang 1952 im Jahr 2015 mit 45 Beitragsjahren mit 63 in Rente. Danach erhöht sich das Zugangsalter für jeden Jahrgang um zwei Monate.

Allein schon aufgrund des demografischen Wandels kann es künftig nur um die Verlängerung von Lebensarbeitszeiten gehen. Dort müssen wir jedoch insgesamt flexibler werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Menschen auch jenseits des regulären Renteneintrittsalters weiter im Erwerbsleben stehen wollen. Wir brauchen deshalb insgesamt mehr Flexibilität beim Übergang aus der Arbeit in die Rente. Wer freiwillig weiter im Beruf bleiben will, soll das künftig ohne Hürden tun können. Zwar führt das Erreichen der Regelaltersgrenze auch bisher schon nicht per Gesetz dazu, dass ein Arbeitsverhältnis endet, es ist jedoch durch Tarif- oder Arbeitsverträge oft faktisch der Fall. Künftig wird es daher möglich sein, dass das Ausscheiden in diesen Fällen einvernehmlich gegebenenfalls auch mehrmals – über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinausgeschoben werden kann, wenn die betreffende Vereinbarung während des laufenden Arbeitsverhältnisses erzielt wird.

Neben der Anerkennung von Lebensleistung hilft das Rentenpaket auch denen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können oder Maßnahmen der Rehabilitation benötigen, um nach Krankheit oder Unfall wieder zurück ins Arbeitsleben zu finden. Durch die Ausweitung der Zurechnungszeit werden sie ab dem 1. Juli 2014 so gestellt sein, als ob sie zwei Jahre länger gearbeitet hätten. Für diese Zeit wird ihr persönlicher Durchschnittsverdienst angerechnet. Da aber bei vielen von ihnen gerade in den letzten Jahren oft lange Zeiten der Krankheit oder der Wechsel in Teilzeit ihr Durchschnittsgehalt absenken, werden die letzten vier Jahre vor der Rente den Wert der erweiterten Zurechnungszeit nicht mindern. Damit helfen wir den Betroffenen spürbar und erkennen auch ihre Lebens-und Arbeitsleistung an.

Im Zuge der parlamentarischen Beratungen des Rentenpakets hat sich die Große Koalition auf Initiative der Unionsfraktion auch darauf verständigt, dass die Aufwandsentschädigungen für kommunale Ehrenbeamte weiterhin nicht auf Rentenzahlungen angerechnet werden: Die Übergangsregel wurde verlängert, mit der sichergestellt ist, dass die Aufwandsentschädigung u.a. für kommunale Ehrenbeamte und für Mitglieder der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung auch über 2015 hinaus bis 2019 nicht bei der Einkommensanrechnung in der Rentenversicherung berücksichtigt wird. CDU und CSU werden sich in dieser Legislaturperiode dafür einsetzen eine dauerhaft tragfähige Lösung zu finden, die sicherstellt, dass das kommunale Ehrenamt nicht durch das Rentenrecht unattraktiv gemacht wird.

Das vom Deutschen Bundestag verabschiedetet Rentenpaket zeigt: CDU und CSU haben sehr erfolgreich verhandelt und mit der SPD einen tragfähigen, guten Kompromiss erzielt: Das ohnehin schon gute Rentenpaket konnte deutlich verbessert werden und das Gesamtpaket trägt unverkennbar die Handschrift von CDU und CSU!

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There is 1 comment

  • Mele sagt:

    „Allein schon aufgrund des demografischen Wandels kann es künftig nur um die Verlängerung von Lebensarbeitszeiten gehen“ Wo findet man denn diese Erkenntnis in dem verabschiedeten Rentenpaket wieder? Im Gegenteil es wird ja mit Zusaktzkosten durch Renteneintritte mit 63 Jahren gerechnet werden. Da weichen aber die Planungen der Regierung mit realistischen Schätzungen deutlich voneinander ab.

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