Finanzstaatssekretär Koschyk: “ Seit 1993 vergibt der Deutsche Bundestag einen Medienpreis Politik. Dieser würdigt hervorragende publizistische Arbeiten – sei es in Tages- oder Wochenzeitungen, in regionalen oder überregionalen Medien, in Printmedien, Online-Medien oder in Rundfunk und Fernsehen –, die zu einem vertieften Verständnis parlamentarischer Praxis beitragen und zur Beschäftigung mit den Fragen des Parlamentarismus anregen. Die Auszeichnung ist mit 5.000 Euro dotiert und wird vom Präsidenten des Deutschen Bundestages verliehen. Die Auswahl der Preisträgerin oder des Preisträgers erfolgt durch eine unabhängige Fachjury aus sieben renommierten Journalistinnen und Journalisten. Ich bin überzeugt, dass auch Medienvertreter aus unserer Region mit ihren publizistischen Arbeiten eine hervorragende Chance haben, ausgezeichnet zu werden und würde mich daher über eine rege Teilnahme sehr freuen.“
Der eingereichte Beitrag muss nach dem 30. September 2011 erschienen sein und bis zum 15. Oktober 2012 vorliegen. Es werden sowohl Eigenbewerbungen als auch Benennungen durch Dritte berücksichtigt. Dem Bewerbungsschreiben sind zehn Exemplare der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Arbeit bzw. Arbeiten und ein Lebenslauf des Autors bzw. Lebensläufe der Autoren beizufügen.
Bewerbungen oder Rückfragen sind an folgende Adresse zu richten: Deutscher Bundestag, Wissenschaftliche Dienste Fachbereich WD 1 – Geschichte, Zeitgeschichte und Politik –, Platz der Republik 1, 11011 Berlin.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.bundestag.de/medienpreis, unter der E-Mail vorzimmer.wd1@bundestag.de oder unter der Telefonnummer: 030-227-38630.
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