Allgemein Für Deutschland Für die Region Zur Diskussion
Koschyk: Sanktionen gegen Russland sind unvermeidlich!
1. August 2014
0
, ,

10155949_430289820448796_956857996_n

Die Vertreter der 28 EU-Mitgliedstaaten haben sich in dieser Woche auf ein substanzielles Maßnahmenpaket bezüglich Russland geeinigt. Dieses soll nun zügig förmlich gebilligt werden und in Kraft treten. Die Entscheidung ist unumgänglich gewesen. Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben immer wieder darauf hingewiesen, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind.

Mit den Sanktionen reagiert die EU unter anderem auf das Verhalten Russlands nach der Flugzeugkatastrophe in der Ostukraine. Seit Monaten eskaliert die Gewalt. Trauriger Höhepunkt war der Abschuss des Passagierflugzeuges MH 17 durch ukrainische Separatisten, bei dem 300 Menschen ihr Leben verloren. Die EU hat darauf reagiert und in großer Geschlossenheit scharfe Maßnahmen gegen die Verantwortlichen und ihre Unterstützer beschlossen, erstmals auch wirtschaftliche Sanktionen.

Die Bundesregierung hat immer wieder betont, dass die völkerrechtswidrige Annexion der Krim und die fortdauernde Destabilisierung der Ostukraine nicht hinnehmbar sind. Auch aus diesem Grund waren Sanktionen gegen Russland unumgänglich. Es liegt jetzt an der russischen Führung zu entscheiden, ob sie den Weg der Deeskalation und der Zusammenarbeit einschlagen will. Die Sanktionen der EU können überprüft werden, es sind aber auch zusätzliche Schritte möglich.

Im Einzelnen verhängte die EU ein Waffenembargo gegen Russland. Zudem wird russischen Staatsbanken der Zugang zum EU-Kapitalmarkt erheblich erschwert. Hochtechnologiegüter für die Ölförderung dürfen nicht mehr nach Russland exportiert werden. Ebenfalls dürfen „Dual-use-Güter“ nicht mehr an militärische Abnehmer in Russland geliefert werden.

Die Sanktionsmaßnahmen sind von absoluter Notwendigkeit. Es ist wichtig diejenigen in den Blick zu nehmen, die die russische Regierung und die russische Politik tragen. Investments vom Westen in Russland finden augenblicklich nicht statt. Vielmehr hält die Kapitalflucht aus Russland an. Sprich: Viele mächtige Oligarchen in Russland, die von der Politik Putins in der Ukraine und den damit verbundenen Sanktionen unmittelbar betroffen sind, bringen ihr Geld außer Lande.

Es ist richtig, dass die Spannungen mit Russland auch wirtschaftliche Auswirkungen auf die EU und Deutschland haben können. In einer Zeit, wo es um Krieg und Frieden und gerade auch unschuldige europäische Mitbürger, wie die 154 Niederländer, die ihr Leben lassen mussten, geht, darf es nicht nur um Wirtschaftspolitik gehen. Wir dürfen nicht aus Angst vor wirtschaftlichen Folgen zulassen, dass sich in Europa Krieg und Bürgerkrieg ausbreiten. Deshalb muss jetzt der Druck erhöht werden, alle an den Verhandlungstisch zu bekommen, um den Konflikt in der Ukraine zu beenden.

Die Stabilisierung der Ukraine steht für die Bundesregierung im Vordergrund. Aus diesem Grund wird die Bundesregierung Russland gemeinsam mit den weiteren EU-Staats- und Regierungschefs auch fortan die Möglichkeit zu Gesprächen einräumen. Die Europäische Union ist bereit, ihre Entscheidungen rückgängig zu machen und ihre Beziehungen zu Russland wieder aufzunehmen, sobald Moskau beginnt, aktiv zu einer Lösung der Ukraine-Krise beizutragen. Geopolitisches Machtstreben, Repression, Krieg und Bürgerkrieg haben in einem vom christlichen Menschenbild geleiteten Europa, das auf die Schrecken zweier Weltkriege zurückblicken kann, keinen Platz mehr. Russland muss daher zu einer Politik der Partnerschaft und gegenseitigen Kooperation in Europa zurückfinden, in dem die Unverletzbarkeit der Grenzen und die Souveränitätsrechte aller Nachbarn respektiert werden.

Hintergrund:

Bisherige EU-Maßnahmen gegenüber Russland:

Am 17. März setzt der Europäische Rat insgesamt 21 Personen auf eine Sanktionsliste („Schwarze Liste“). Ein Grundsatzbeschluss des EU-Gipfels vom 16. Juli dient den Außenministern als Rahmen für konkretere Entscheidungen.

Am 22. Juli beraten die EU-Außenminister in Brüssel über eine Verschärfung der Sanktionen gegen Russland. Die Ausarbeitung übernimmt der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV). Er ist die mittlere Funktionsebene des Europäischen Rates. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, die ihre jeweiligen Länder im Rang von Botschaftern bei der EU repräsentieren.

Am 24. Juli beschließt der AStV, die bestehende „Schwarze Liste“ auf hochrangige Mitarbeiter der Geheimdienste und Sicherheitsbehörden auszuweiten. Am Folgetag wird im EU-Amtsblatt eine Sanktionsliste mit den Namen von 15 Einzelpersonen sowie 18 Unternehmen und Organisationen veröffentlicht. Die Maßnahmen treten hierdurch unverzüglich in Kraft.

Am 25. Juli einigen sich die Vertreter der 28 EU-Regierungen im AStV zudem auf weitere Wirtschaftssanktionen. Sie erteilten der Kommission den Auftrag, bis zum 28. Juli Verordnungstexte für die Maßnahmen vorzulegen.

Am 29. Juli verständigt sich der AStV auf ein Maßnahmenpakt. Dieses muss von den 28 EU-Mitgliedstaaten noch förmlich gebilligt werden.

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

Stiftung Verbundenheit im Austausch mit Katholischer Landvolk-Bewegung in der Erzdiözese Bamberg

Der „Arbeitskreis Ukraine“ der Katholischen La...

Weiterlesen
besuch dierl svmda 1

MdL Franc Dierl: Bayreuther Stiftung Verbundenheit wichtiges Instrument der internationalen Zusammenarbeit des Freistaates Bayern

Bei seinem Besuch der in Bayreuth ansässigen Stif...

Weiterlesen
Vorschau Jahresprogramm 2024

Alexander von Humboldt-Kulturforum stellt Jahresprogramm 2024 vor

Auch in diesem Jahr hat das Alexander von Humboldt...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert