Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk gemeinsam mit Dekan Günther Werner
Bei einem „Kamingespräch“ mit Pfarrerinnen und Pfarrern des evangelischen Dekanatsbereichs Forchheim im Dekanatszentrum Muggendorf konnte Dekan Günther Werner den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bundestagsabgeordneten für den Wahlkreis Bayreuth-Forchheim, Hartmut Koschyk, begrüßen.
Im Mittelpunkt des Gesprächs standen Themen über das Verhältnis Staat-Kirche, die Finanztransaktionssteuer und die Kirchensteuer, bioethische Fragen sowie der Schutz des Sonntags und der Feiertage.
Dekan Werner informierte Koschyk über die Unterschriftenaktion der Evangelischen Landeskirche und der Diakonie für die Einführung der Finanztransaktionssteuer. Finanzstaatssekretär Koschyk wies darauf hin, dass die Bundesregierung vehement für die Einführung einer internationalen, zumindest aber europaweiten Finanztransaktionssteuer eintritt und gemeinsam mit Frankreich diesbezüglich auch konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung einer derartigen Steuer der europäischen Kommission vorgelegt hat. Die Aktion der Evangelischen Landeskirche in Bayern wertete Koschyk als Unterstützung für den Einsatz der Bundesregierung.
Was das Verhältnis Staat-Kirche anbelangt äußerte Koschyk, dass sich die Regelungen im Grundgesetz und in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen bewährt haben. Dies gelte auch für die verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung der Kirchensteuer. Gegenwärtig bemühe sich die Bundesregierung auch um eine Verbesserung der Erhebung der Kirchensteuer auf Kapitalerträge.
Im Bereich der Bioethik sprach sich Koschyk entschieden für einen umfassenden Lebensschutz aus. Dies gelte sowohl für das ungeborene Leben als auch für vergehende Leben. Koschyk erläuterte dabei seine Ablehnung der Präimplantationsdiagnostik sowie jeglicher Form von Sterbehilfe.
Im Bereich des Sonntags- und Feiertageschutzes verwies Koschyk auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber den verkaufsoffenen Adventssonntagen in Berlin. Damit sei der verfassungsrechtliche Schutz der Sonn- und Feiertage erheblich gestärkt worden. Mit seiner Entscheidung habe das Bundesverfassungsgericht einer grenzenlosen Kommerzialisierung deutliche Grenzen gesetzt. Gemeinsam mit Dekan Werner und den Pfarrerinnen und Pfarrern des evangelischen Dekanatsbezirks Forchheim sprach sich Koschyk dafür aus, auch bei weltlichen Veranstaltungen an Sonntagen die Kirchen einzubeziehen. So sollte es beispielsweise bei dem immer sonntags stattfindenden „Fränkische Schweiz Marathon“ auch ein ökumenisches Segensgebet zu Beginn des Marathons für die Teilnehmer geben .
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