Der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising, Seine Eminenz Reinhard Kardinal Marx und der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Landeskirchenrat Dr. Johannes Friedrich, haben sich gemeinsam an den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordneten, Hartmut Koschyk, gewandt und sich entschieden für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik ausgesprochen.
Der Deutsche Bundestag berät verschiedene fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik beraten. Die sogenannte Präimplantationsdiagnostik bezeichnet die Untersuchung eines durch künstliche Befruchtung entstandenen Embryos vor der Einpflanzung. Der im Reagenzglas erzeugte Embryo wird hinsichtlich genetischer Defekte überprüft. Eltern und Arzt entscheiden dann, ob die Implantation vorgenommen werden soll oder nicht.
Eine gesetzliche Regelung ist notwendig, weil der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 6. Juli 2010 entschieden hat, dass nach dem geltenden Recht die umstrittenen Gentests nicht strafrechtlich verboten sind. Die Mehrheit der Experten war hingegen bis dahin davon ausgegangen, dass die Präimplantationsdiagnostik nach dem deutschen Embryonenschutzgesetz von 1992 verboten ist.
Finanzstaatssekretär Koschyk in seinem Antwortschreiben an den Vorsitzenden der Freisinger Bischofskonferenz und Erzbischof von München und Freising, Seine Eminenz Reinhard Kardinal Marx und den Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Landeskirchenrat Dr. Johannes Friedrich, wörtlich:
„Ich teile uneingeschränkt Ihre Auffassung, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde vereinbar ist und der Deutsche Bundestag sich daher eindeutig für ein Verbot aussprechen sollte. Ich habe daher den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf meiner Bundestagskollegen Birgitt Bender, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt, Johannes Singhammer, Kathrin Vogler u. a. mitgezeichnet, der ein umfassendes gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik anstrebt. Die durch Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft würde einen Paradigmenwechsel darstellen. Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht, verliert ihre Menschlichkeit und ein immer weiter um sich greifendes medizinisches Optimierungsstreben verletzt und stigmatisiert alle Menschen, die sich bewusst gegen die Idee der Machbarkeit entscheiden. Ein gewichtiges Argument gegen die Präimplantationsdiagnostik sind sicher auch die internationalen Erfahrungen, nach denen eine Begrenzung auf Einzelfälle nicht möglich ist. Die hohen gesundheitlichen Belastungen und die unsicheren Erfolgsprognosen der Präimplantationsdiagnostik zeigen, dass diese die geweckten Hoffnungen nicht erfüllt.
Die christliche Wertorientierung ist für mich von dauerhafter Gültigkeit für den Schutz des Lebens. Gesetzliche Regelungen müssen der Würde, dem Selbstbestimmungsrecht der Person und dem Schutz des menschlichen Lebens ausgewogen gerecht werden. Das christliche Menschenbild ist für mich als Bundestagsabgeordneter die Grundlage auch im Ringen um notwendige Regeln zwischen Selbstbestimmung und Lebenschutz. Aufgrund meiner christlichen Grundüberzeugung ist die Präimplantationsdiagnostik für mich nicht vertretbar und ich hoffe, dass die Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen sich für den von mir und anderen Abgeordneten unterstützten fraktionsübergreifenden Gruppenantrag entscheiden wird.“
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