Im Deutschen Bundestag fand heute die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Drucksache 18/7218) statt.
Hierzu hat der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Beauftragter der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk, nachfolgende Persönliche Erklärung abgegeben:
„Ich stimme dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (Drucksache 18/7218) nicht zu,
da der Gesetzesentwurf keine Verlängerung der Fristen für die tiefgreifenden Umstellungen aller auf dem Markt befindlichen Verpackungen für Tabakprodukte beinhaltet.
Die Industrieverbände, wie auch Gutachten externer Sachverständiger, haben seit Monaten darauf hingewiesen, dass es für die Hersteller faktisch unmöglich ist, die von der EU gesetzte Frist (20. Mai 2016) zu erfüllen, da die technischen Vorgaben seitens der EU erst im November 2015 vorgelegt wurden. Das eine Verlängerung der Frist für die Umstellung der Produktion zwingend notwendig ist, unterstreicht zudem die Tatsache, dass am 17. Februar 2016, die Kommission nochmals die ab Mai zu verwendenden Textwarnhinweise für sechs Sprachen (darunter auch Deutsch) für mehrere Tabakproduktkategorien geändert hat. Dies bedeutet, dass die in Deutschland produzierenden Tabakunternehmen keinerlei Rechtssicherheit für die notwendigen umfangreichen Investitionen haben.“
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