Vom 10. bis 12. Mai 2011 fand in Fulda auf Einladung des Hessischen Ministeriums der Finanzen die 138. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jahre 2011 bis 2015. Die heutige Steuerschätzung aktualisiert den Eckwertebeschluss des Kabinetts zum Bundeshaushalt 2012 und zum Finanzplan bis 2015. Dieser bildet die Grundlage für den Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2012 sowie den neuen Finanzplanzeitraum bis 2015.
Es wird deutlich, dass die gegenüber der jeweils letzten Steuerschätzung von November 2010 erwarteten Mehreinnahmen des Bundes zu einem großen Teil im Eckwertebeschluss und damit in der aktuellen Haushaltsplanung bereits berücksichtigt wurden. Grundlage des Eckwertebeschlusses vom 16. März 2011 sind auch die zu erwartenden Rechtsänderungen. Werden diese Rechtsänderungen auch bei der Steuerschätzung Mai 2011 berücksichtigt, ergeben sich im Vergleich zum Eckwertebeschluss Mehreinnahmen in Höhe von 5,4 Mrd. € im Jahr 2012, 4,5 Mrd. € im Jahr 2013, 5,5 Mrd. € im Jahr 2014 und 6,6 Mrd. € im Jahr 2015. Insgesamt können Bund, Länder und Gemeinden laut der neuen Steuerschätzung in den Jahren 2011 bis 2014 mit zusätzlichen Einnahmen von 135,3 Milliarden Euro rechnen.
Ungeachtet dieser Mehreinnahmen muss im weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren der Konsolidierungskurs konsequent fortgesetzt werden, um dauerhaft den Vorgaben der Schuldenbremse des Grundgesetzes und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes entsprechen zu können. Dies gilt aufgrund dieser Vorgaben erst recht vor dem Hintergrund der derzeit günstigen konjunkturellen Lage. Denn die konjunkturelle Entwicklung sollte im Aufschwung nicht durch expansive Finanzpolitik zusätzlich verstärkt werden, auch um aufkommenden Inflationsgefahren nicht Vorschub zu leisten.
Der Parlamentarische Staatssekrertär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, kommentierte im Rahmen der Jahres-Finanzministerkonferenz in Hamburg die Steuermehreinnahmen und betonte, dass das Bundesfinanzministerium die Einschätzung der Länder teilt, dass die Konsolidierung der öffentliche Haushalte „absoluten Vorrang“ habe. Es gebe überhaupt keine neuen Verteilungsspielräume, so Finanzstaatssekretär Koschyk.
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