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Koschyk: „Ziel der Bundesregierung bleibt, das hohe Engagement im Ehrenamt weiter zu unterstützen und in allen Bereichen zu stärken!
7. Dezember 2012
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In dieser Woche wurde mit dem Internationalen Tag des Ehrenamtes das bürgerschaftliche Engagement auch in unserer Region gewürdigt. Vor 15 Jahren, am 5. Dezember 1997, hat sich der Deutsche Bundestag erstmals mit der Förderung des Ehrenamts befasst. Zwei Jahre danach wurde die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ eingerichtet, woraus später der Unterausschuss Bürgerschaftliches Engagement im Deutschen Bundestag hervorgegangen ist. Seit fünfzehn Jahren befasst sich der Deutsche Bundestag regelmäßig mit verschiedensten Aspekten der Ehrenamtsförderung.

In Deutschland engagieren sich bereits heute mehr als 23 Millionen Menschen ehrenamtlich und bereichern dadurch das soziale Miteinander und stärken den Zusammenhalt in unserem Land. Die Union hat sich mit ihren politischen Strategien und Maßnahmen stets für das Ehrenamt eingesetzt und für eine Weiterentwicklung stark gemacht. Am 12. Dezember 2012 wird im Deutschen Bundestag im Rahmen einer Anhörung der Entwurf des „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetzes“ von Union und FDP diskutiert. Neben vielen rechtlichen Erleichterungen des Ehrenamtes sieht der Entwurf eine Erhöhung der Ehrenamtspauschale auf 720 Euro und der Übungsleiterpauschale auf 2400 Euro vor. Im Februar 2013 soll das Gesetz beschlossen und rückwirkend zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Als Erfolgsmodelle haben sich bereits der neue Bundesfreiwilligendienst und die nationale Engagementstrategie erwiesen. Die Nachfrage nach verschiedenen Beteiligungsformen ist bisher ungebrochen hoch. Zudem wird der neue, generationsoffene Freiwilligendienst der Bereitschaft und den Interessen älterer Menschen im Besonderen gerecht.

Mit dem neuen „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“, das im Bundesministerium der Finanzen unter meiner aktiven Mitwirkung entstanden ist, werden wichtige Maßnahmen für ehrenamtlich Tätige auf den Weg gebracht. Ehrenamtlich Tätige sollen mit dem Gesetz – vor allem von Bürokratie – entlastet werden. Daneben wird es für steuerbegünstigte Organisationen ein höheres Maß an Rechts- und Planungssicherheit geben.

Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ein. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen und trägt dazu bei, die Herausforderungen der Gegenwart zu bewältigen. Bürgerschaftliches Engagement bietet Antworten auf viele Fragen nach dem Zusammenhalt der Generationen und des Gemeinwesens. Das Ziel der Bundesregierung bleibt es daher, das hohe Engagement im Ehrenamt weiter zu unterstützen und in allen Bereichen zu stärken!

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