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MdB Koschyk: Steuerentlastungen ab dem 1. Januar
6. November 2009
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Der Fränkische Tag führte ein Interview mit dem Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (CSU). Er sieht in einem Sparkurs und Erleichterungen für die Bürger keinen Widerspruch.

Berlin — Seit wenigen Tagen ist der Bayreuther Bundestagsabgeordnete Hartmut Koschyk parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium. Sein Credo angesichts der Debatte um Steuererleichterungen: In Krisenzeiten muss die Belastung für Unternehmen wie Privathaushalte gesenktwerden. Und: Sparmaßnahmen müssen nicht zu zusätzlichen Belastungen für die Bürger führen.

Finanzminister Schäuble sieht keinen Spielraum für Steuerentlastungen. FDP und CSU versprachen genau diese Entlastungen im Wahlkampf. Wie geht das zusammen?

Hartmut Koschyk: Zunächst setzen wir mit dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortprogramm durch steuerliche Entlastungen von Familien und Unternehmen einen zusätzlichen Impuls, um den Einbruch des  irtschaftlichen Wachstums so schnell wie möglich zu überwinden und zu einem neuen, stabilen und  dynamischen Aufschwung zu kommen. So werden wir schon zum1. Januar 2010 alle Familien entlasten. Mit Blick auf das Wachstum beseitigen wir bei der Unternehmensbesteuerung weitere vestitionshemmnisse. Eine konjunkturgerechte und wachstumsfördernde Steuerpolitik muss in Krisenzeiten die Belastung von  nternehmen und Privathaushalten senken, um den Grundstein für mehr Konsum und Investitionen zu schaffen.

Lässt sich diese Entlastung auch beziffern?

Natürlich. Zusammen gerechnet mit den steuerlichen Maßnahmen, die bereits vor der Wahl beschlossen wurden, werden Bürger und Unternehmen zum 1. Januar um über 20 Milliarden Euro oder rund ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts entlastet. Die Steuerpolitik muss in den nächsten Jahren zwei Ziele ausbalancieren, zum einen die Finanzierung staatlicher Aufgaben sichern, und zum anderen die Wachstumskräfte mobilisieren. Wir wollen deshalb weitere strukturelle Verbesserungen im Steuersystem vornehmen und Bürger und Wirtschaft im Rahmen des Möglichen weiter entlasten – so wie wir das im Koalitionsvertrag auch vereinbart haben.  

Die Länder wehren sich gegen Steuerentlastungen auf ihre Kosten. Sind damit Steuerentlastungen generell gestorben?

Ganz eindeutig, Nein. Aber klar ist auch, dass die Länder wie der Bund – durch die neuen Verschuldungsregeln im Grundgesetz – vor erheblichen Konsolidierungsanstrengungen stehen. Dennoch gilt: Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Steuerentlastungen habenmaßgebliche Ministerpräsidenten mit beschlossen. Insofern habe ich keinen Zweifel daran, dass die Mehrheit der Länder die Steuerentlastungen mit trägt. Sie sind ein entscheidendes Element unserer wachstumsstärkenden Politik. Die Umsetzung dieser Strategie ist auch Voraussetzung für eine erfolgreiche Konsolidierungspolitik der Länder. 

Stichwort große Steuerreform (einfacher, niedriger, gerechter). Wird es so etwas geben? 

Gegen ein einfacheres und gerechteres Steuersystem mit niedrigen Sätzen wird niemand etwas haben. Dies zu erreichen ist eine große Aufgabe, die vor dem Hintergrund einer enormen Konsolidierungsnotwendigkeit zu bewältigen ist. Es erscheint mir realistisch, sich diesem Ziel etappenweise zu nähern, d.h. wichtige Schritte in diese Richtung wird es schon in dieser Legislaturperiode geben. 

Bereits vor den Bundestagswahlen gab es eine Vielzahl von Expertenstimmen, die sagten, für Steuerentlastungen fehle der Spielraum. Hatten diese Experten nicht Recht? 

Die entscheidende Frage ist doch: Steht eine wachstumsorientierte Steuerpolitik im Widerspruch zu einer konsequenten Konsolidierungspolitik? Ich bin fest davon überzeugt, dass dies nicht der Fall ist.Wir können auf Dauer nur dann erfolgreich konsolidieren, wenn wir zunächst nicht nur die akute Krise überwinden, sondern auch langfristig die Wachstumskräfte im Land stärken.

Die Wirtschaftskrise hat die öffentlichen Haushalte außerordentlich stark belastet. Mit Sparanstrengungen ist allein schon wegen der Schuldenbremse zu rechnen. Auf welche zusätzlichen Belastungen müssen sich die Bürger einstellen? 

Fest steht, dass die neue Schuldenregel ab dem Jahr 2016 eingehalten werden muss und dass wir ab 2011 auf dieses Ziel zusteuernmüssen. Wir haben hierzu mit dem Koalitionsvertrag „Goldene Regeln“ der Finanzpolitik vereinbart, die uns bei einer sparsamen Haushaltsführung helfen werden. Dazu gehört auch, dass wir politische Ziele verfolgen, indem wir die Schwerpunkte bei den Staatsausgaben verändern. Dabei ist wichtig, welchen Beitrag die Staatsausgaben zum Wirtschaftswachstum leisten. Wir müssen überall prüfen, wie wir die gleichen inhaltlichen Zielsetzungen mit einem geringeren Einsatz staatlicher Mittel verwirklichen können. Konsolidierungserfordernisse kann man deshalb nicht von vornherein mit zusätzlichen Belastungen der Bürger gleichsetzen. Aber es wäre auch unredlich jetzt zu behaupten, dass ein strikter Konsolidierungskurs den Bürgen nicht auch Opfer abverlangen wird. Niemand braucht Angst vor sozialem Kahlschlag haben. So erhöhen wir das Schonvermögen für Bezieher von Arbeitslosengeld II und derenHinzuverdienstmöglichkeiten.

Das Interview führte der Fränkischer Tag/ Angerstein

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aufgenommen am 10.04.2024 in Muenchen.

Foto: Joerg Koch/ Bayerische Staatskanzlei
Fotograf: Joerg Koch
joerg@joergkochfoto.de;
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