Die Bundesregierung hat in dieser Woche in Berlin den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes verabschiedet. Die AWG-Novelle ist Teil der im Koalitionsvertrag festgelegten Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts. Eng verknüpft mit der AWG-Novelle ist die Überarbeitung der Außenwirtschaftsverordnung.
Das deutsche Außenwirtschaftsrecht genießt weltweit einen hervorragenden Ruf. Seine bewährten Grundstrukturen werden deshalb beibehalten. Mehr als fünfzig Jahre nach dem Inkrafttreten und nach zahlreichen Änderungen sowie der Aufhebung einzelner Paragraphen gleichen das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung aber einem Flickenteppich. Im Interesse der Exporteure, insbesondere der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland und auch in unserer Region, müssen die Regelungen gestrafft und lesbar gemacht werden.
Materiell-rechtliche Änderungen sind bei den Straf- und Bußgeldbestimmungen vorgesehen. So verwenden beispielsweise die bisherigen Strafbestimmungen unbestimmte Rechtsbegriffe, die von der Rechtsprechung mehrfach als unklar bemängelt wurden. Im Regierungsentwurf wird deshalb weitgehend auf derartige Begriffe verzichtet.
Die Straf- und Bußgeldbestimmungen sollen klarer als bisher am Grad der Vorwerfbarkeit ausgerichtet werden: Bestimmte vorsätzliche Verstöße gegen zentrale Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts werden nunmehr nicht mehr nur als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat verfolgt. So wird etwa die vorsätzliche ungenehmigte Ausfuhr von zivilen Produkten, die zu militärischen Zwecken verwendet werden können, wie z. B. Werkzeugmaschinen, mit denen sowohl zivile als auch militärische Güter hergestellt werden können (Dual-Use Güter), in jedem Fall als Straftat verfolgt, was bisher nur unter bestimmten weiteren Voraussetzungen möglich war.
Zeitnah zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Außenwirtschaftsgesetzes soll auch die neue Außenwirtschaftsverordnung beschlossen werden. Vorrangig geht es auch dabei um eine Straffung und Vereinfachung der Verordnung ohne materiell-rechtliche Änderungen. Zahlreiche nicht oder kaum genutzte Regelungen werden wegfallen. Die neuen Regelungen werden außerdem an die geltende „EG-Dual-Use-Verordnung“ angepasst. Davon profitieren deutsche Exporteure, denn die Novelle beseitigt deren Wettbewerbsnachteile gegenüber ihren europäischen Konkurrenten.
Mit diesen Änderungen setzt sich die Bundesregierung für ein modernes, klar formuliertes Exportkontrollrecht für die exportorientierte deutsche Wirtschaft ein, was meine vollste Unterstützung findet.
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