Anlässlich der Diskussion über die so genannten Überhangmandate erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Hartmut Koschyk:
Die Kritik von Müntefering an den Überhangmandaten ist der Gipfel der Heuchelei. Bei den letzten drei Bundestagswahlen hat die SPD jeweils mehr Überhangmandate erzielt als die Union. So hatte die SPD 2005 insgesamt neun Überhangmandate, die Union nur sieben. Diese Überhangmandate hat die SPD immer gerne angenommen. Die jetzige Aufregung der SPD über die Überhangmandate ist deshalb nichts als eine billige Nebelkerze im Wahlkampf.
Die Wahlen zum Deutschen Bundestag am 27. September 2009 finden auf verfassungsrechtlich einwandfreier Grundlage statt. Wer etwas anderes behauptet, lügt.
Um es ganz klar zu sagen: Das Bundesverfassungsgericht hat die Überhangmandate als solche keineswegs für verfassungswidrig erklärt. Wer das behauptet, sagt bewusst die Unwahrheit und täuscht die Wählerinnen und Wähler. Richtig ist vielmehr: Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 3. Juli 2008 überhaupt nicht über die Überhangmandate geurteilt. Das Gericht hat lediglich über das so genannte negative Stimmgewicht geurteilt. Dieser Effekt, der sich aus dem komplizierten Zusammenspiel von Erst- und Zweitstimme ergibt, kann in bestimmten, sehr seltenen Grenzfällen zu Verzerrungen im Wahlergebnis führen.
Das Gericht hat dem Deutschen Bundestag aufgetragen, das Wahlrecht zu ändern, um das negative Stimmgewicht auszuschließen. Es hat allerdings dem Deutschen Bundestag ausdrücklich eine Frist bis zum 30. Juni 2011 gelassen.
In der nächsten Wahlperiode werden wir den Auftrag des Bundesverfassungs-gerichts umsetzen. Dabei nehmen wir das Bundesverfassungsgericht ernst, das mit seiner gesetzten Frist deutlich gemacht hat, dass bei Änderungen des Wahlrechts Qualität Vorrang vor Eile haben muss.
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