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Muss die Rehabilitierung der SED-Opfer weiter verbessert werden? Hartmut Koschyk sagt entschieden „Ja“!
9. Oktober 2010
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Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche wichtige Maßnahmen zugunsten der Opfer des SED-Unrechtsregimes beschlossen. Die christlich-liberale Koalition hat damit einen weiteren Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und wesentliche Verbesserungen am Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) und weiteren Rehabilitierungsvorschriften vorgenommen.

Die SED-Opferpension wird dadurch erheblich gestärkt. Das Gesamtpaket der Maßnahmen stellt eine deutliche Verbesserung der Situation der bedürftigen Opfer, insbesondere von Familien mit Kindern dar und erweitert den Kreis der Opfer, die zukünftig anspruchsberechtigt sind. Darüber hinaus konnten CDU und CSU zahlreiche Vereinfachungen im Verwaltungsverfahren erreichen, die im ganz alltäglichen Leben eine große Hilfe für viele Opfer darstellen werden.

Es ist erfreulich, dass dem Gesetz nun alle Fraktionen zugestimmt haben. Rot-Grün hatte sieben Jahre Zeit, etwas für die SED-Opfer zu tun und hat nichts getan. Zuverlässiger und glaubwürdiger Garant für die Interessen der SED-Opfer ist und bleibt daher die Union.

Im Wesentlichen beinhaltet das Gesetzespaket folgende Punkte:

• Deutliche Verbesserungen für Opferfamilien mit Kindern durch Einführung eines Kinderfreibetrages und Wegfall der Anrechnung des Kindergeldes bei der Einkommensermittlung der Eltern.

• Keine Anrechnung einer betrieblichen Altersvorsorge bei der Einkommensberechnung.

• Beendigung der bürokratischen Schikane anlassloser Turnusüberprüfungen der Bezugsberechtigung.

• Klare Einbeziehung auch von DDR-Jugendwerkhof- und Heimkindern in den Berechtigtenkreis von § 2 des Gesetzes über die Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen im Beitrittsgebiet (StrRehaG), wenn die Einweisung auch sachfremden politischen Zwecken gedient hat und mit Grundsätzen einer freiheitlich rechtsstaatlichen Ordnung nicht vereinbar ist.

• Klarstellung der Mindesthaftzeit von 6 Monaten auf 180 Tage (Durch eine unterschiedliche Berechnungspraxis kam es hier zu ungerechten Ergebnissen bei der tatsächlich vorliegenden Mindesthaftzeit).

• Ausdehnung der Härtefallregelung auch auf die SED-Opferpension, insbesondere vor dem Hintergrund der willkürlichen DDR-Haftentlassungspraxis.

• Ausschluss von Schwerkriminellen, solange die Verurteilung im Bundeszentralregister enthalten ist. Verlängerung und Harmonisierung aller Reha-Fristen auf 2019 (Strafrechtliche-, Berufliche- und Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung).

In der letzten Legislaturperiode haben sich CDU und CSU im Deutschen Bundestag durchgesetzt, dass Menschen, die in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR zum Opfer politischer Verfolgung wurden, eine Entschädigung erhalten. Der Staat würdigt seither den Widerstand ehemaliger politischer Häftlinge gegen die SED-Diktatur mit einer monatlichen Zuwendung in Höhe von bis zu 250 Euro. Gemeinsam mit der FDP konnte das zugrundeliegende Gesetz nun endlich weiterentwickelt werden. Insbesondere konnte die Benachteiligung von Beziehern der SED-Opferpension mit Kindern beseitigt und die Berechnung der Mindesthaftdauer als Anspruchsvoraussetzung vereinheitlicht werden.

Das Gesetz trägt dazu bei, die Opfer im Widerstand gegen das SED-Unrechtsregime stärker zu würdigen. Der Jahrestag des 17. Juni wurde bewusst zum Anlass genommen, das entsprechende Gesetz in erster Lesung zu beraten. Das nunmehr in 2./3. Lesung um den 20.Jahrestag der Deutschen Einheit beschlossene Gesetz findet meine volle Zustimmung und Unterstützung.

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There are 2 comments

  • dieter jakob sagt:

    Es muss noch viel getan werden,ich selber war fast acht Jahre in politischer Haft und ich frage,wann wirt mann entlich die gesundheitlichen Schaeden anerkennen,ohne die politischen Opfer zu verhoehnen?

  • Strahlberger Dirk sagt:

    Habe selber in der ehm. DDR in polit. Haft gesessen. Ich finde die Opferente als Hohn für die Opfer. 250 Euro ist eine lachnummer , weil ich von dieser Rente nichts habe da ich mit meinem Einkommen drüber liege habe ich die Chance diese Rente zu bekommen in 27 Jahren wenn ich in Ruhestand gehe. Angemessen wären min. 500 Euro und ohne Einkommensprüfung für jeder der in Haft war . KZ Opfer bekommen diese auch und können diese Ansprüche vererben. Wichtig das die Stasi und NVA Offiziere hohe Renten laut Karlsruhe bekommen aber für die Opfer ist nix da . Welch eine schande für die Republik

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