Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk, steht in engem Kontakt mit den Verantwortlichen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und erklärt zur Diskussion um die Veräußerung des Schneeberggipfels: „Viele besorgte Bürgerinnen und Bürger kommen zu mir wegen des von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) angestrebten Verkaufs des ehemals militärisch genutzten Sendeturms auf dem Schneeberggipfel.
Ich habe großes Verständnis für die in der Öffentlichkeit entstandene Besorgnis: Lassen Sie mich aber versichern: Keine Bürgerin und kein Bürger in der Region braucht sich Sorgen zu machen, dass eine etwaige Veräußerung des Sendeturms auf dem Schneeberggipfel dazu führt, dass Naturschutz und Landschaftsschutz in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden könnten.“
Zum Hintergrund: Der unter Denkmalschutz stehende sog. „Fernmeldesektoren-Turm“ wurde zusammen mit der umliegenden Flächen wegen ihrer Lage in einem Gebiet mit einer extrem trittempfindlichen eiszeitlichen Pflanzengemeinschaft in das Naturschutzgebiet „Schneeberggipfel“, das Landschaftsschutzgebiet „Fichtelgebirge“, das Europäische Vogelschutzgebiet „Schneeberggebiet und Goldkronacher/Sophientaler Forst“ und das FFH-Gebiet „Schneebergmassiv mit Fichtelseemoor“ aufgenommen. Durch einen etwaigen Verkauf der Liegenschaft, mit dem, wenn überhuapt, frühestens im nächsten Jahr zu rechnen sein könnte, wird die Gültigkeit dieser Schutzgebietsausweisungen in keiner Weise berührt.
Jedwede Nachnutzung kann also nur unter Beachtung der erheblichen naturschutzfachlichen und bauplanungsrechtlichen Einschränkungen erfolgen, so dass niemand Bedenken haben muss, die Veräußerung führe zu einer Beeinträchtigung von Natur- und Landschaftsschutz.
Koschyk führt weiter aus: „Fakt ist, dass die BImA den gesetzlichen Auftrag hat, entbehrliche Liegenschaften des Bundes wie den Sendeturm wirtschaftlich zu veräußern. Die Verkaufsofferte der BImA bezieht sich im Übrigen aber nur auf eine rd. 170m x 75m große bebaute Teilfläche, die sich neben der öffentlich zugänglichen Gipfelfläche mit dem Aussichtsturm ‚Backöfele‘ befindet.
Alle etwaigen Kaufinteressenten werden im Vorfeld über die Einreihung in Naturschutz-, Landschaftsschutz-, Europäische Vogelschutz- und FFH-Gebiet ausdrücklich und eingehend informiert. Und noch einmal: Durch einen Verkauf der Liegenschaft wird die Gültigkeit dieser Schutzgebietsausweisungen und baulichen Beschränkungen in keiner Weise berührt. Im Außenbereich, in dem sich die Immobilie befindet, sind nur sog. privilegierte Nutzungsvorhaben (nach § 35 BauGB) zulässig und diese dürfen den Zielen der jeweiligen Schutzgebiete nicht widersprechen.
Der Naturschutz und Landschaftsschutz auf dem Schneeberggipfel ist also nicht in Gefahr! Und Sie brauchen sich daher keine Sorgen zu machen, dass eine etwaige Veräußerung des Sendeturms auf dem Schneeberggipfel dazu führen könnte, dass Naturschutz und Landschaftsschutz in irgendeiner negativ Weise beeinträchtigt werden könnten.“
There are 0 comments