Allgemein Für Deutschland
Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine feiert 20jähriges Bestehen
6. Juni 2013
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Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine feiert heute im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin sein 20jähriges Bestehen. Anwesend ist auch der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk , der die Festansprache hält.

In seiner Festrede erklärte Finanzstaatssekretär Koschyk, dass es ganz aktuell gestern Abend im Vermittlungsausschuss gelungen sei, zu zwei wichtigen steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben eine Einigung zu erzielen und dass jetzt der Zustimmung von Deutschem Bundestag und Bundesrat noch in dieser Woche nichts mehr im Wege stehe. „Endlich können die letztes Jahr schon im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2013 in Angriff genommenen steuerlichen Regelungen, die ihnen alle gut bekannt sind, in Kraft treten, ergänzt um sinnvolle, die Belange der Betroffenen berücksichtigende Anpassungen bei der Erbschaftsteuer (Stichwort Cash GmbH) und der Grunderwerbsteuer. Und endlich kann auch das Altersvorsorgeverbesserungsgesetz in Kraft treten“, so Finanzstaatssekretär Koschyk.

Zur Festrede von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. wurde 1993 gegründet und repräsentiert rund 130 Lohnsteuerhilfevereine. In ca. 6.000 Beratungsstellen werden derzeit mehr als 1,5 Millionen Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre betreut. Die Interessenvertretung dieser Steuerzahler gegenüber der Finanzverwaltung und dem Gesetzgeber liegt im Focus der Arbeit.

Seit nunmehr 40 Jahren gibt es Lohnsteuerhilfevereine. Für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose sind diese Vereine kompetente Ansprechpartner. In den örtlichen Beratungsstellen, von denen es bundesweit mehrere Tausend gibt, werden die Mitglieder umfassend in Fragen der Lohn- und Einkommensteuer beraten. Wer sich beraten lässt, muss Mitglied im Lohnsteuer¬hilfeverein werden. Dies schreibt der Gesetzgeber zwingend vor. Beim Steuer¬berater wird ein Honorar gezahlt, beim Lohnsteuerhilfeverein ist ein Jahres¬beitrag fällig.

Satzungsmäßige Aufgabe des Verbandes ist die Vertretung der beruflichen Interessen seiner Mitglieder, die Förderung der Qualitätssicherung der Beratung und die Vertretung der steuerrechtlichen Belange der in den Lohnsteuerhilfevereinen organisierten Mitglieder, d.h. der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre. Darüber hinaus bietet der Verband Unterstützung in der Arbeit und Informationen für seine Mitglieder.

Die Mitgliedsvereine beraten bei der Einkommensteuererklärung und bei Feststellungserklärungen im Rahmen der beratungsfähigen Einkünfte (§ 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz), bei der Eigenheimzulage und Kindergeldsachen. Die Vereine legen bei Erfordernis auch Rechtsmittel ein und führen Klageverfahren vor den Finanzgerichten für ihre Mitglieder.

Zur Festansprache von Finanzstaatssekretär Koschyk gelangen Sie hier

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