Der Verwaltungsrat des Vereins für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland (VDA) hat bei seiner Sitzung in Berlin den Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, in seinem Amt als VDA-Bundesvorsitzender bestätigt. Koschyk, der das Amt bereits seit 1994 ausübt, dankte für das entgegengebrachte Vertrauen und verwies auf die erfolgreiche Arbeit des VDA in den zurückliegenden Jahren. Neben dem VDA-Bundesvorsitzenden Koschyk wurden auch die weiteren Mitglieder des VDA-Bundesvorstands in ihrem Amt bestätigt: Dr. Wolfgang Betz, Dr. Thomas Darsow, Helmut Graff, Gerhard Landgraf, Dr. Tammo Luther, Gerhard Müller. Zum Vorsitzenden des Verwaltungsrats wurde Peter Iver Johannsen und zu seinen Stellvertretern Prof. Dr. Hartmut Fröschle und Dr. Rolf Sauerzapf wiedergewählt.
v.l.: Gerhard Landgraf, Gerhard Müller, Peter Iver Johannsen, Parl. Staatssekretär Hartmut Koschyk, Helmut Graff, Dr. Wolfgang Betz, Dr. Tammo Luther Dr. Thomas Darsow.
Der VDA besteht in diesem Jahr seit 130 Jahren und wurde 1881 als Allgemeiner Deutscher Schulverein gegründet. Heute versteht sich der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA) als kultureller Mittler zwischen den in aller Welt lebenden Deutschen und der alten Heimat, zu denen er vielfältige Kontakte unterhält. Er ist Ansprechpartner und Kontaktstelle zugleich. Seine Zielgruppe sind die rund 14 Millionen Auslandsdeutschen, die sich heute noch zu ihrer deutschen Kultur und Muttersprache bekennen. Der VDA verfolgt keine parteipolitischen Ziele und ist überkonfessionell. Er hat rund 10.000 Mitglieder und Förderer in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland. Die Mitglieder in den VDA-Landesverbänden pflegen vielfältige persönliche Kontakte zu deutschsprachigen Gemeinschaften in aller Welt, wobei eine wichtige Aktivität der VDA-Schüleraustausch ist, an dem jährlich rund 450 Jugendliche – vorwiegend aus Chile, Brasilien, Argentinien, Paraguay, El Salvador, Namibia, Rußland sowie Deutschland – teilnehmen.
Neben dem internationalen Jugendaustausch fördert der VDA auslandsdeutsche Einrichtungen, wie Schulen, Kindergärten, Bibliotheken, Altenheime, Vereine, unterstützt auslandsdeutsche Medien als Träger der deutschen Sprache und Kultur, organisiert Begegnungsreisen zu den Auslandsdeutschen, veranstaltet Kongresse, Seminare und Vorträge zur Verdeutlichung der Leistungen und Anliegen auslandsdeutscher Gemeinschaften, gibt Publikationen heraus und fördert wissenschaftliche Arbeiten. Die vereinseigene Zeitschrift „Globus“ beschäftigt sich thematisch vorrangig mit Fragen deutscher/deutschsprachiger Gemeinschaften im Ausland. Der „Globus“ erscheint vierteljährlich in einer Auflage von derzeit 6.000 Exemplaren. Ein guter Teil davon geht ins Ausland an deutsche Vereine und Verbände, deutsche Schulen, Kirchengemeinden, Kulturinstitute, Handelsmissionen und diplomatische Vertretungen sowie an über 400 Redaktionen deutschsprachiger Publikationen im Ausland.
Neben der Pflege der Deutschen Sprache und Kultur im Ausland, setzt sich der Verein für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA) auch nachhaltig für eine Festschreibung der deutschen Sprache ins Grundgesetz ein. Gemeinsam mit dem Verein Deutsche Sprache e.V. (VDS) hatte der VDA im Sommer 2008 zu der Unterschriftensammlung „Deutsch ins Grundgesetz“ aufgerufen. Die Unterzeichner schlagen einen Zusatz in Artikel 22 des Grundgesetzes mit dem Wortlaut: „Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch.“ vor. Der Grundgesetzartikel 22 bestimmt bereits Berlin zur Hauptstadt und die Farben der Bundesflagge.
Mehr als 46.000 Bürger hatten sich mit ihrer Unterschrift dafür ausgesprochen, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Im Zuge der Berichterstattung der Bild-Zeitung haben weitere 30.000 Bürger die Aktion unterstützt. Vertreter des Vereins für deutsche Kulturbeziehungen im Ausland e.V. (VDA) und der Vereins Deutsche Sprache e.V. (VDS) hatten am 9. November 2010 sechs Pakete mit den Unterschriften an Bundestagspräsident Norbert Lammert übergeben. Dabei forderte der VDA, dass sich der Deutsche Bundestag mit dem Thema beschäftigt. VDA-Bundesvorsitzender Koschyk: „Es entspricht der Bedeutung der deutschen Sprache, dass sie neben den nationalen Symbolen Bundesflagge und Hauptstadt in Artikel 22 des Grundgesetzes Verfassungsrang erhält. Nicht nur 18 europäische Länder haben den Passus über die Landessprache in die Verfassung aufgenommen, sondern z.B. auch die Türkei und Korea. Wir Deutsche sollten uns wieder auf die Gestaltungskraft unserer Sprache besinnen, die Voraussetzung unserer kulturellen Identität ist. Der Verein für Deutsche Kulturbeziehungen im Ausland setzt sich seit Jahren für die Bewahrung der deutschen Sprache und Kultur der im Ausland lebenden Deutschen und deutschen Gemeinschaften ein. Dadurch erfahren wir stets aufs Neue die enorme Bindewirkung, die von der deutschen Sprache für die eigene kulturelle Identität ausgeht. Die deutsche Sprache ist das Bindeglied, das auch in Deutschland alle Teile unserer Gesellschaft zusammenhält. Die Landessprache bietet die geistige Lebensgrundlage, um Kultur und Werte der Gesellschaft zu verstehen und weiterzuentwickeln, auch in Verantwortung für künftige Generationen. Ein nachhaltiges Mittel gegen deren Zerfall und zugleich ein wichtiges Signal an alle, die aus anderen Ländern dieser Welt nach Deutschland kommen, wäre zweifellos ein neuer Artikel 22 a im Grundgesetz: ´Die Sprache der Bundesrepublik ist Deutsch!‘“
Auf Initiative von VDA und VDS ist gegenwärtig eine Petition beim Deutschen Bundestag anhängig, deren Ziel, der deutschen Sprache Verfassungsrang zukommen zu lassen, von zahlreichen Bundestagsabgeordneten unterstützt wird. Bislang haben bereits mehrere tausend Bürger diese Petition mitgezeichnet.
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