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Professor Arne Pautsch bei der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU: „Bürgerbeteiligung per Internet muss rechtliche Grundlage bekommen“
3. März 2012
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Web 2 0 Pautsch

Der Pegnitzer Bürgermeister Manfred Thümmler, Professor Arne Pautsch von der Hochschule Osnabrück, der Kreisvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung  der CSU und Pegnitzer Bürgermeisterkandidat Wolfgang Hempfling und der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk (von links) diskutierten in Trockau über neue Formen der Bürgerbeteiligung.

Trockau. Facebook, Twitter und Co: „In der aktiven Politik kommt niemand mehr daran vorbei“, sagt Professor Arne Pautsch von der Hochschule Osnabrück. Skeptisch ist Pautsch allerdings, ob neue vernetzte Kommunikationsformen, die unter dem Stichwort „Web 2.0“ zusammengefasst werden, wirklich eine neue politische Beteiligungskultur schaffen können. „Eher nicht“, sagte er bei einer Veranstaltung der Kommunalpolitischen Vereinigung der CSU am Freitagabend in Trockau. Längst existierende neue Interaktionen und Kommunikationsformen sollten vielmehr in bestehende Instrumentarien einbezogen und auf rechtliche Grundlagen gestellt werden.

Auf der einen Seite gebe es einen breiten Konsens für mehr Bürgerbeteiligung, auf der anderen Seite sinkt die Bereitschaft, auf klassische Art und Weise am politischen Geschehen mitzuwirken. „Wir dürfen nicht Gefahr laufen, dass eine Parallelwelt im Netz entsteht, in der nur noch Wutbürger unterwegs sind und in der vielleicht auch Gutgemeintes untergeht“, so Pautsch, der sich auf wissenschaftlicher Ebene mit den neuen Medien befasst, vor einigen Jahren eine Stabsstelle der Universität Bayreuth geleitet hatte und bis zum Herbst des vergangenen Jahres selbst Bürgermeister der Großgemeinde Sickte in Niedersachsen war.

Pautsch bezeichnete es als Risiko, wenn durch Web 2.0 Randthemen plötzlich einen unangemessen breiten Raum in der öffentlichen Diskussion einnehmen. Ein weiteres Risiko sei es auch, wenn durch die Anonymität des Internets eine Dynamik entsteht, die nur noch schwer steuerbar ist. Allerdings könnten neue vernetzte Kommunikationsformen auch Chancen bieten, etwa dadurch, dass die offensive Kommunikation einer Gemeinde in sozialen Netzwerken zum Gewinn von Akzeptanz und Vertrauen beiträgt.

Um allerdings rechtsgültige Abstimmungen per Internet durchführen zu können, müssten Beteiligungs- und Abstimmungsquoren, also die Festsetzung einer bestimmten Zahl an Stimmen zur Gültigkeit, entsprechend bestehender Quoren für Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide angepasst werden. Direkte Demokratie hänge allerdings nicht zwangsläufig mit dem „Web 2.0“ zusammen, sagte Pautsch. Während beispielsweise Bayern zwischen 1995 und 2007 auf knapp 1500 Bürgerbegehren und fast 1000 Bürgerentscheide kam, fanden im gleichen Zeitraum in Mecklenburg-Vorpommern gerade einmal 65 Bürgerbegehren und 37 Bürgerentscheide statt.

„Web 2.0“ und die dadurch möglichen Anwendungen seien längst zum Synonym einer neuen Bürgerbewegung geworden, so der Parlamentarische Finanzstaatssekretär Hartmut Koschyk. Die Politik sei gut beraten, sich nicht von dieser Entwicklung treiben zu lassen, sondern die neuen Möglichkeiten zu nutzen. Allerdings müsse Sorge dafür getragen werden, dass nicht Minderheiten die Mehrheiten bestimmen.

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