Allgemein Für Deutschland
Redebeitrag im Deutschen Bundestag zur Präimplantationsdiagnostik
7. Juli 2011
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Der Deutsche Bundestag hat heute abschließend über die verschiedenen Gesetzesentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik beraten. In seiner Rede im Deutschen Bundestag erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister Finanzen und Bayreuther Bundestagsabgeordnete, Hartmut Koschyk:

„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Präimplantationsdiagnostik nicht mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde vereinbar ist und der Deutsche Bundestag sich für ein Verbot aussprechen sollte. Ich habe daher den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf meiner Bundestagskollegen Birgitt Bender, Pascal Kober, Dr. Günter Krings, Ulla Schmidt, Johannes Singhammer, Kathrin Vogler u. a. unterzeichnet, der ein umfassendes gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik anstrebt. Die durch Legalisierung der Präimplantationsdiagnostik gesetzlich legitimierte Selektion vor Beginn der Schwangerschaft würde einen Paradigmen-wechsel darstellen.

Jeder Mensch ist einzigartig und wertvoll, unabhängig von Gesundheit, Besonderheiten und Eigenschaften! Der Beginn menschlichen Lebens beginnt mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle und dieses Leben bedarf des rechtlichen Schutzes. Eine Gesellschaft, in der der Staat darüber entscheidet oder andere darüber entscheiden lässt, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht, verliert ihre Menschlichkeit. Ein immer weiter um sich greifendes medizinisches Optimierungsstreben verletzt und stigmatisiert alle Menschen, die sich bewusst gegen menschlichen Machbarkeitswahn entscheiden. Ein gewichtiges Argument gegen die Präimplantationsdiagnostik stellen auch die internationalen Erfahrungen dar, nach denen eine Begrenzung auf Einzelfälle nicht möglich ist. Die hohen gesundheitlichen Belastungen und die unsicheren Erfolgsprognosen der Präimplantationsdiagnostik zeigen, dass diese die geweckten Hoffnungen nicht erfüllt.

Die christliche Wertorientierung ist für mich von dauerhafter Gültigkeit für den Schutz menschlichen Lebens. Gesetzliche Regelungen müssen der Würde, dem Selbstbestimmungsrecht der Person und dem Schutz des menschlichen Lebens ausgewogen gerecht werden. Das christliche Menschenbild ist für mich als Bundestagsabgeordneter die Grundlage auch im Ringen um notwendige Regeln zwischen Selbstbestimmung und Lebenschutz. Aufgrund meiner christlichen Grundüberzeugung ist die Präimplantationsdiagnostik für mich daher nicht vertretbar.“

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