Die Schweizer Haftbefehle gegen drei nordrhein-westfälische Steuerfahnder stoßen in Deutschland vielerorts auf Unverständnis. Die drei Beamten sollen im Februar 2010 am Ankauf einer CD mit Daten deutscher Steuerhinterzieher beteiligt gewesen sein. Die Schweiz wirft ihnen Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und Verstoß gegen das Bankgeheimnis vor.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk, warb in einem Interview mit dem Bayerischen Fernsehen in diesem Zusammenhang für das geplante Steuerabkommen mit der Schweiz. Finanzstaatssekretär Koschyk betonte, dass man unterschiedliche Rechtsauffassungen in beiden Ländern habe und die Justiz in beiden Ländern unabhängig sei. Wenn man aber das Steuerabkommen habe, würden sich solche Rechtstreitigkeiten nicht mehr stellen.
Nach dem Abkommen sollen von 2013 an Erträge deutscher Anleger in der Schweiz mindestens genau so hoch besteuert werden wie in Deutschland. Auf Alt-Vermögen noch nicht entdeckter deutscher Bankkunden soll eine einmalige Pauschalsteuer an den deutschen Fiskus überwiesen werden.
Zum Interview im Rundschau-Magazin vom 2.4.2012 des Bayerischen Fernsehens gelangen Sie hier.
There are 0 comments