Allgemein Für Deutschland
Selbstanzeige von Ulli Hoeneß nicht zu Wahlkampfzwecken mißbrauchen!
26. April 2013
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Die Bundesregierung geht entschieden gegen Steuerhinterziehung vor. Daher hatte die Bundesregierung auch ein klares Votum für das Steuerabkommen mit der Schweiz abgegeben, das von der SPD im Bundesrat blockiert wurde. Mit dem Abkommen wäre jeder, der Gelder in die Schweiz verbracht hat, zur Besteuerung herangezogen worden. Nach Einschätzung des Bundesministeriums der Finanzen, hätten Bund und Länder rund 10 Mrd. Euro alleine aus der Nachversteuerung der Altgelder eingenommen. Hinzu wäre eine Abgeltungsbesteuerung nach deutschem Vorbild für künftige Erträge hinzugekommen. Ohne das Steuerabkommen werden die Steueransprüche des deutschen Staates nun verjähren.

Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwere Straftat. Auch im prominenten Fall von Ulli Hoeneß, der Selbstanzeige erstattet hat, muss eine lückenlose Aufklärung erfolgen und er muss sich, wie jeder andere Steuersünder auch, nach Recht und Gesetz vor der Justiz verantworten müssen. Mit der populistischen Unterstellung seitens Rot-Rot-Grün, die Bundesregierung hätte mit dem Doppelbesteuerungsabkommen Steuersünder schützen wollen, disqualifizieren sich die SPD und Grüne erneut, Regierungsverantwortung übernehmen zu können!

Die Behauptungen von Rot-Grün, die das Thema Selbstanzeigen, wie im Fall Hoeneß, in einen Zusammenhang mit dem Scheitern des Steuerabkommens bringt, sind ebenfalls unhaltbare Polemik. Wenn es einen Zusammenhang gäbe, hätte es nach dem Scheitern des Abkommens eine ganze Welle neuer Selbstanzeigen geben müssen. Die ist aber offensichtlich nicht der Fall.

Daraus kann nur ein Schluss gezogen werden: Rot-Gün nutzt den Fall Hoeneß, um von ihren eigenen Versäumnissen in der Steuerpolitik abzulenken. Was Rot-Grün den Wählern verschweigt: Eine Selbstanzeige und damit die Nachversteuerung inklusive Strafzinsen kann für Steuerhinterzieher oftmals günstiger ausfallen, als die vorgesehenen Nachversteuerung  bei dem gescheiterten Steuerabkommen mit der Schweiz. Das Abkommen hätte für eine Besteuerung des vollständigen ins Ausland gebrachten Vermögens von Hinterziehern gesorgt und zwar auch dann, wenn die Steueransprüche bereits verjährt gewesen wären.

Dagegen geht es bei einer Selbstanzeige nur um die noch nicht verjährten Steueransprüche. Die Steuerbelastung durch das Steuerabkommen wäre insgesamt deutlich höher als bei einer Selbstanzeige. Ohne das Steuerabkommen mit der Schweiz ist eine systematische Besteuerung der dort liegenden Vermögen nicht möglich.

Die jüngste Polemik von Rot-Grün im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von Ulli Hoeneß ist ebenso wie die Ablehnung des Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz reiner Wahlkampf. Die Propaganda von Rot-Grün kann Punkt für Punkt widerlegt werden. Es geht Rot-Grün lediglich um Blockadepolitik. Die Bundesregierung wird sich davon nicht abhalten lassen, den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen: Steuerhinterziehung und Steuervermeidung konsequent zu bekämpfen

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There is 1 comment

  • Alexander Lichtblau sagt:

    Hallo Herr Koschyk,
    schade, dass hier mal wieder ein verdienter Mitbürger durch wohl gezielte „Pressearbeit“ vorverurteilt wird. Ich habe umgekehrt erlebt wie schnell mal 20000.- € wegen einer unrichtigen Schätzung gefordert werden. Herr Hoeneß hat sicher einen Fehler gemacht, aber wie schlimm der wirklich war sollte doch bitte erst mal geprüft werden. Wie soll ein Richter noch objektiv urteilen, wenn ihm auf dem Weg zur Arbeit aus allen Zeitungen auf der Titelseite ein Mann entgegenblickt welcher wohl einer der schlimmsten Verbrecher ist? Bei ihrem ehemaligen Kollegen zu Gutenberg war es ähnlich. Schade, wieder ein guter Mann der verständlicherweise keine Lust mehr auf unser eigentlich schönes Land hat. Ich glaube er hat halt schlampig gearbeitet bei seiner Doktorarbeit aber was hat die zuständige Prüfungskommision getan?
    Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und vor allem bei der anstehenden Wahl Alexander Lichtblau

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