Das Bezahlen per Lastschrift im Onlinehandel soll auch nach der SEPA-Umstellung ab Februar 2014 möglich sein. Hartmut Koschyk, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, bekräftigte die Rechtsauffassung des deutschen Gesetzgebers nach einer Verständigung des SEPA-Rates dazu: „Weder die europäische SEPA-Verordnung noch das SEPA-Begleitgesetz ändern etwas an der Möglichkeit, Lastschriftmandate im Internet zu erteilen.“
Wie bisher auch entscheidet die Bank des Lastschrifteinreichers, ob sie im Internet erteilte Mandate akzeptiert. Ausschlaggebend sind weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleiter. Den Zahlungsempfänger trifft wie bisher auch die Darlegungs- und Beweislast eines vom Zahler autorisierten Mandats. Carl-Ludwig Thiele, Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbank, begrüßte den erzielten Konsens darüber, dass sich an der bisherigen Geschäftspraxis grundsätzlich nichts ändern muss: „Dies ist ein wichtiges Signal für den deutschen Markt. Nun haben wir Klarheit bei der Nutzung der Lastschrift im Internethandel.“
Das Bundesministerium der Finanzen und die Deutsche Bundesbank sehen aber weiterhin den Bedarf, mittelfristig eine nutzerfreundliche europaweite Lösung für die elektronische Erteilung von Lastschriftmandaten (E-Mandat) zu entwickeln.
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