Allgemein Für Deutschland
Spätaussiedlerbeirat tagt in Berlin / Konstituierende Sitzung im Bundeshaus in Berlin
4. Juli 2014
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Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB (1. Reihe Mitte) mit Franz Herzog (DBK), Matthias Menzel (BMI), Robert Werner (djo), Dr. Dominik Kneer (BMI), (3.Reihe v.l.n.r.), Wolfgang Sehmsdorf (BVA), Waldemar Eisenbraun (LmDR), Oliver Dix (BdV), Dr. Alexander Schumacher (BMI), Reinhard Schott (EKD) (2. Reihe v.l.n.r.), Benedikt Praxenthaler (BA Koschyk), Dr. Thomas Herzog (BMI), Marita Lübke (BMI), Klaus Engemann (Land Niedersachsen), Rainer Wenning (Land NRW) und Dr. Sibylle Müller (Land BW) sowie Dr. Kay Ruge (Landkreistag) (1. Reihe rechts)

Unter dem Vorsitz des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, fand am 3. Juli die konstituierende Sitzung des neuberufenen Beirates für Spätaussiedlerfragen statt.

Das Gremium, das sich aus 16 Vertretern der Länder, der Vertriebenenorganisationen, der Kirchen, der kommunalen Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände und der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammensetzt, hat die Aufgabe, die Bundesregierung sachverständig in Fragen der Aufnahme und Integration von Spätaussiedlern zu beraten. Der Spätaussiedlerbeirat wird gemäß Erlass des Bundesministers des Innern (BMI) vom 3. Mai 2005 jeweils für vier Jahre berufen und vom Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten geleitet.

Nach Berichten des Bundesbeauftragten Koschyk sowie von Mitarbeitern der zuständigen Unterabteilung M II des BMI über die Auswirkungen der im Herbst 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Bundesvertriebenengesetzes, die Integrationsförderung von Spätaussiedlern und die Lage der deutschen Minderheiten in Mittel- und Osteuropa sowie in den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion folgte eine rege Diskussion über verschiedene aktuelle Belange der in Deutschland lebenden Spätaussiedler, so über die Informationsmöglichkeiten im Internet und die vertriebenenrechtlichen Besonderheiten bei der Anerkennung von in den Herkunftsländern erworbenen Bildungsabschlüssen.

Bundesbeauftragter Koschyk hob die bisher gezeigte gewaltige Integrationsleistung der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hervor, die noch vor kurzem durch eine Studie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge eindrucksvoll bestätigt worden ist.

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