Allgemein Für Deutschland Für die Region
Städtebauförderung wieder aufstocken, sobald dies von der Haushaltslage möglich ist / Koschyk: „Haushaltslage macht Einsparungen erforderlich“
15. Juli 2010
0

Anlässlich der von der Bundesregierung beschlossenen Kürzungen von Städtebauförderungsmitteln sowie KfW-Mitteln zur energetischen Gebäudesanierung erklärt der Bayreuther Bundestagsabgeordnete und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, Hartmut Koschyk:

„Aufgrund der allgemeinen Haushaltslage sind Einsparungen in allen Teilen des Bundeshaushalts erforderlich. Mit Blick auf die Schuldenbremse und den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt muss bis zum Jahr 2016 das strukturelle Defizit im Bundeshaushalt in erheblichem Umfang zurückgeführt werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 6./7. Juni 2010 Eckpunkte für die weitere Aufstellung des Haushaltsentwurfs 2011 und des Finanzplans bis 2014 beschlossen sowie Maßnahmen zur Erzielung von Einsparungen festgelegt. In dem am 7. Juli 2010 von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf des Bundeshaushalts 2011 sowie des Finanzplans bis 2014 sind auch Einsparungen im Haushalt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung enthalten.

Die Reduzierung der Fördermittel im Bereich der energetischen Gebäudesanierung ist insbesondere vor dem Hintergrund der in den vergangenen Jahren von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Maßnahmen zum Klimaschutz zu sehen. So wurden im Zeitraum 2006 bis 2009 in den beiden Fördervarianten des CO2-Gebäudesanierungsprogramms insgesamt rund 6 Mrd. Euro Programmmittel zur Verfügung gestellt. Durch das Konjunkturpaket I und das teilweise Vorziehen der ursprünglich für die Jahre 2010 und 2011 vorgesehenen Programmmittel hat der Bund auf die konjunkturellen Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise angemessen reagiert und allein im Jahr 2009 die Programmmittel des CO2-Gebäudesanierungsprogramms auf rund 2 Mrd. Euro erhöht. Für 2010 stehen darüber hinaus weitere 1,35 Mrd. Euro Programmmittel bereit. Zudem sind auf Grund des historisch niedrigen Zinsniveaus die finanziellen Rahmenbedingungen für Bauherren gegenwärtig sehr günstig. Darüber hinaus stellt die christlich-liberale Bundesregierung neben dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm noch weitere Förderprogramme, wie z. B. das finanziell sehr bedeutsame Marktanreizprogramm, im Bereich des Klimaschutzes bereit.

Für Maßnahmen der Gebäudesanierung können aber auch steuerliche Fördermöglichkeiten genutzt werden, die für Nachfrage von Sanierungswilligen im Bereich Klimaschutz sorgen. Zu nennen ist hier insbesondere die Möglichkeit der Inanspruchnahme erhöhter Absetzungen nach § 7h Einkommenssteuergesetz (EStG) und die Möglichkeit der Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, sofern keine Förderung nach dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW-Förderbank in Anspruch ge-nommen wird (§ 35a Absatz 3 EStG). Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen war zum 1. Januar 2009 deutlich verbessert worden. Seither können 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 Euro pro Jahr als Steuerabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Diese finanziellen Anreize für Investitionen in den Gebäudebestand werden positive Auswirkungen nicht nur auf den Klimaschutz, sondern auch auf die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen haben.

Was die Städtebauförderung betrifft, bekennt sich die christlich-liberale Bundesregierung angesichts der in zahlreichen wissenschaftlichen Studien belegten positiven Wirkung auf kommunale Investitionen und den lokalen Arbeitsmarkt ausdrücklich zur Fortführung der Städtebauförderung. Sie wird auch im Jahr 2011 fortgeschrieben, wenn auch mit weniger Mitteln als bisher geplant. Die Städtebauförderung leistet damit einen Beitrag zur Konsolidierung des Bundeshaushalts. Ziel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist es, die Städtebauförderung wieder aufzustocken, sobald dies von der Haushaltslage wieder möglich ist. Zur weiteren Entwicklung der Städtebauförderung befindet sich das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entsprechend der guten partnerschaftlichen Tradition im Gespräch mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden. Dabei werden auch die Aufgaben und Zielsetzungen des von Ihnen genannten Programmes eine wichtige Rolle spielen, damit den Städten und Gemeinden auch in Zukunft wirkungsvolle Instrumente für die Anpassung an den wirtschaftlichen, sozialen und demographischen Wandel zur Verfügung stehen.“

About author

Verwandte Artikel

(Diese Artikel könnten Sie auch interessieren)

1er mit - 2024-03-27T150453.743

Hartmut Koschyk gratuliert Dachverband der Deutschen Minderheit in Kasachstan zum 35. Jubiläum

Anlässlich des Gründungsjubiläums der Allunions...

Weiterlesen
Kuratoriumssitzung012

Konstituierende Sitzung des Kuratoriums zusammen mit dem Stiftungsrat und Stiftungsvorstand der Stiftung Verbundenheit im Deutschen Bundestag

Die Stiftung Verbundenheit hat die erste Sitzung i...

Weiterlesen
Sommerlounge1

Sommerlounge in Goldkronach

Am Donnerstag, 01. August 2024 findet ab 14.00 Uhr...

Weiterlesen

There are 0 comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert