Gespräch mit Vertretern der Kommission des Staatsrates für Nationale Minderheiten: Wang Ping, stv. Abteilungsleiter für Recht und Politik, Susanne Aschi- Glesius, Deutsche Botschaft Peking, Bundesbeauftragter Hartmut Koschyk MdB, Vizeminister Li Zhao, stv. Vorsitzender der Staatsratskommission, Zhang Quing An, stv. Abteilungsleiter für internationale Beziehungen
Deutschland und China wollen auf dem Gebiet der Minderheitenpolitik enger zusammenarbeiten. Dies ist das Ergebnis einer ausführlichen Begegnung des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten, Hartmut Koschyk MdB, mit dem Vizeminister der Kommission des Chinesischen Staatsrates für nationale Minderheiten Li Zhao. Koschyk war im Pekinger Kulturpalast für nationale Minderheiten mit Vizeminister Li Zhao zusammengetroffen, der vor seinem jetzigen Amt von 2008 bis 2013 stv. Vorsitzender der Autonomen Region Tibet gewesen ist. Koschyk und Li Zhao vermittelten einen jeweiligen Überblick hinsichtlich der Minderheitensituation und Minderheitenpolitik in beiden Ländern, wobei sowohl Parallelen als auch Unterschiede erkennbar waren. So verfügt die VR China über 55 ethnische Minderheiten neben der hanchinesischen Mehrheitsbevölkerung. In Deutschland sind 4 nationale Minderheiten und die Sprechergruppe der Niederdeutschen anerkannt. Die chinesische Minderheitenpolitik ist von den Verfassungs- und Gesetzesvorgaben der VR China bestimmt, die deutsche Minderheitenpolitik basiert auf den Vorgaben der zwei minderheitenrechtlichen Vereinbarungen des Europarates, deren Einhaltung von den zuständigen Institutionen des Europarates überwacht wird. Übereinstimmungen gibt es in den Förderinstrumenten, was die Wahrung von Sprache, Kultur und Traditionen nationaler Minderheiten in beiden Staaten anbelangt. In China gibt es eine sehr ausgeprägte und lange Tradition der Erforschung der angestammten ethnischen Minderheiten, in Deutschland ist dieser Forschungsbereich eher bescheiden entwickelt.
Koschyk und Li Zhao diskutierten auch das Spannungsfeld von weitreichender Teilhabe und Entfaltung nationaler Minderheiten in Staat und Gesellschaft einerseits und einem entsprechenden Loyalitätsverhältnis der Minderheiten gegenüber Staat und Gesellschaft andererseits. Zum Abschluss der Begegnung wurde ein gegenseitiger Besuchsaustausch vereinbart, um in Minderheitenfragen intensiver zusammen zu arbeiten. Es herrschte Übereinstimmung hinsichtlich der präventiven Wirkung einer umfassenden Minderheitenpolitik sowohl für ein friedliches innerstaatliches Zusammenleben als auch für ein gutnachbarschaftliches Verhältnis zwischen den Staaten, die von wechselseitigen Minderheitenfragen betroffen sind.
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